Platz:
357
in:
2013
Städtisches Obst (Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Beeren etc.) in Parks, Böschungen, Straßenrändern etc. zur Nutzung durch Bekanntmachung an gemeinnützige Organisationen zur Verwertung bzw. beim Obstverwerter zur Abgabe. Möglicherweise auch mit Übernahme zu Baumpatenschaften.
Einsparung von Reinigungsarbeiten auf Straßen und Wegen durch verfaultes Obst.
Gemeinderat prüft:
nein
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