Platz:
962
in:
2013
Für eine sigifikante Reduzierung der Feinstaubbelastung ist ein stadtweites Fahrverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter ab 01.01.2014 erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Ausstattung/Umrüstung mit einem Rußpartiekelfilter überhaupt technisch möglich und/oder für den Fahrzeughalter wirtschaftlich sinnvoll ist.
Gemeinderat prüft:
nein
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