Platz:
1607
in:
2013
Konsequenteres Vorgehen gegen das Besprühen von Gebäuden, Unterführungen und Mauern. Gegenden mit viel Graffitti sind immer auch besonders zugemüllt und hinterlassen einen schlechten Eindruck. Aus meiner Sicht ist es immer auch Sachbeschädigung die Kosten verursachen. Anscheinend sind öffentliche Gebäude, Fahrzeuge und Anlagen wohl Freiwild für diese Akteure. Dem sollte entgegengesteuert werden! Ausgenommen ist es natürlich wenn der Eigentümmer des besprühten Objektes dies ausdrücklich erlaubt. Alles andere ist Sachbeschädigung!
Gemeinderat prüft:
nein
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