Umsetzung:
Außerorts setzt die Stadt an bebauungsfreien Abschnitten Straßenbeleuchtungen nur bei außerordentlicher Erfordernis sehr restriktiv ein.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Außerorts setzt die Stadt an bebauungsfreien Abschnitten Straßenbeleuchtungen nur bei außerordentlichem Erfordernis sehr restriktiv ein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt grundsätzlich das Ziel einer energiesparenden und umweltverträglichen Straßenbeleuchtung. Da an bebauungsfreien Abschnitten keine rechtliche Verpflichtung zur Straßenbeleuchtung besteht, wird die Straßenbeleuchtung außerorts nur bei außerordentlicher Erfordernis sehr restriktiv eingesetzt. Solche außerordentliche Erfordernisse sind beispielsweise bei mangelnder Verkehrssicherheit gegeben, die sich mitunter in Form von Unfallhäufungsschwerpunkte darstellen können.
Neben dieser objektiven Sicherheitslage begründet auch das subjektive Sicherheitsempfinden Forderungen aus der Bürgerschaft nach punktuellen Beleuchtungen außerorts insbesondere bei Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulwege, Wege zu Waldheimen).
Um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, werden in diesem Bereichen die Beleuchtungszeiten deutlich eingeschränkt. Zwischenzeitlich ergeben sich aufgrund der technischen Weiterentwicklungen neue Möglichkeiten, die Beleuchtung nur im Bedarfsfall - d.h. beim Passieren von Verkehrsteilnehmern - zu aktivieren und in den übrigen Zeiten im „gedimmten“ Zustand zu belassen. Beispielhaft ist hier die neue Wegebeleuchtung im Travertinpark.
Trotz dieser Neuerungen ist es weiterhin das Bestreben, außerorts Beleuchtung zu vermeiden und sogar einzusparen.
Entlang der Wildparkstraße ist es das Bestreben der Stadt, die Beleuchtung dauerhaft abzuschalten und rückzubauen. Hierzu laufen derzeit Gespräche mit der Fa. Bosch und dem Land als Straßenbaulastträger.
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