Platz:
2680
in:
2013
In Anwohnerparkzonen sollte das erste Auto, das zu einer Wohnung gehört, ohne Gebühr parken dürfen. Für das zweite Fahrzeug sollte eine Gebühr von 400,- € fürs Parken erhoben werden. Vielleicht überlegen sich dann manche Familien, ob ein Zweitwagen nötig ist oder ob Car-Sharing oder ähnliches eine Lösung wäre.
Gemeinderat prüft:
nein
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