Personal für Kindergärten und -tagesstätten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

379
weniger gut: -34
gut: 379
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2011

Wir (der Gesamtelternbeirat der evangelischen Kindergärten und Tagesstätten) bitten um Unterstützung bei der Forderung nach einem besseren Personalschlüssel in den Kindergärten und -tagesstätten, damit dort weiterhin eine ganzheitliche und qualitativ hochwertige Förderung der Kinder stattfinden kann. Gleichzeitig bitten wir um die gleiche Förderung freier und kirchlicher Träger.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Für mehr Personal in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gibt die Stadt bereits mehr Geld wie in den Vorjahren aus.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat im September 2011 beschlossen, die Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels in Kindertageseinrichtungen umzusetzen. In den Jahren 2012 und 2013 gibt die Stadt für zusätzliche Betreuungskräfte in städtischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen freier Träger insgesamt 26 Mio. € mehr aus. Darüber hinaus hat sich der Gemeinderat im Zuge einer Kompromisslösung für eine teilweise Gleichbehandlung der Kirchen in der Form entschieden, dass künftig alle neu geschaffenen Kita-Gruppen bei den kirchlichen Trägern die gleichen Fördersätze wie die sonstigen Träger erhalten. Die bestehenden Gruppen in kirchlichen Kitas werden weiterhin mit geringeren Fördersätzen als die sonstigen Träger unterstützt. Der Gemeinderat folgt mehrheitlich der durch verschiedene Rechtsgutachten untermauerten Auffassung, dass eine unterschiedliche Förderhöhe bei den Kirchen durch deren bessere Einnahmesituation (aus Kirchensteuer) gerechtfertigt ist. Deshalb wurde keine durchgehende Gleichbehandlung beschlossen. Verbessert wird in diesem Zusammenhang auch die Förderung der Sachkosten um 1.000 € pro Gruppe.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Träger der Tageseinrichtungen für Kinder bemessen die Personalausstattung im Wesentlichen auf der Grundlage der Vorgaben der Betriebserlaubnis durch den Kommunalverband Jugend und Soziales sowie der Kindertagesstättenverordnung des Landes für Einrichtung mit Angeboten an 3-bis 6-jährige Kinder.
In der GRDrs 482/2011 ist dargestellt, dass durch die neue Landesregelung ab 2013 für den städtischen Träger und die freien Träger jährlich insgesamt 16,3 Mio. Euro in zusätzliches Personal investiert werden soll. Damit wird die Personalausstattung allein beim städt. Träger um 113,65 Stellen gegenüber bisher aufgestockt. Ein Teil der Stellen wird für die Verbesserung von Ausfallzeiten verwendet.
Zusätzlich ist geplant, den Stellenschlüssel bei den freien Trägern um denselben Anteil für Leitungsfreistellungen anzuheben, wie dies beim städtischen Träger üblich ist.
Weiter ist beabsichtigt, die Förderung der Kindertageseinrichtungen der freien Träger, zu denen auch die Kirchen gehören, ab 2012 maßgeblich an den tatsächlich entstandenen Personalkosten zu orientieren. Die Verwaltung plant, dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage im Oktober zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine völlige Gleichstellung der Förderung zwischen den kirchlichen und den so genannten Sonstigen Träger ist nicht geboten, da gemäß § 74 (3) SGB VIII bei der Bemessung der „ … Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen…“ sind. Da die Sonstigen Träger über keine Zusatzfinanzierung (z.B. Kirchensteuermittel) verfügen, und nach den vorgesehenen neuen Fördergrundsätzen die Höhe aus Elterneinnahmen begrenzt werden soll, ist auch weiterhin eine unterschiedliche Förderung geboten.
Bisher gelten für alle Einrichtungen die gleichen Personalausstattungsgrundsätze. Unterschiede ergeben sich aus der Anzahl der Gruppen, der Angebotsform und -dauer. In einigen Einrichtungen ist die Anzahl der Kinder aus belastenden Lebenssituationen extrem hoch. In der GRDrs 399/2011, Ziffer 2.5 ist dargestellt, dass diese Einrichtungen eine höhere Leistung zu erbringen haben und sich Zentren für Kinder und Familien entwickeln sollten. Die notwendigen Mittel zur Umsetzung solcher Zentren sind ebenfalls in dieser Vorlage dargestellt und belaufen sich auf durchschnittlich rd. 77.000 Euro je Standort.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
522 (SPD)

Kommentare

21 Kommentare lesen

Besserer Personalschlüssel immer gerne – aber wenn es eine Einrichtung ist, die sich in kirchlicher Trägerschaft befindet, wieso zahlt dann nicht die Kirche die entsprechende Förderung?!

Herr Mopple, wieso müssen die Kosten für Kindergartenplätze argumentiert werden, die für Schulen nicht? Wieso muss ein Studienplatz umsonst sein und wie viel darf ein Hortplatz kosten?
Was immer vergessen wird, ist, dass die Kommunen diese Verantwortung auslagern und die kirchlichen Träger öffentliche Aufgaben übernehmen: Wer hat den Anspruch auf einen Kindergartenplatz festgeschrieben?

Wenn schon, dann bitte Frau Mopple ;-) Aber ein simples Mopple (ohne alles) tuts auch :-)
Mein Problem mit der Sache ist folgendes: Einrichtungen, die in kirchlicher Trägerschaft sind, stellen z.B. an die Erzieher zusätzliche Forderungen (sie dürfen nicht aus der Kirche austreten, oft sind die entsprechenden Tarifverträge miserabel, etc). Wenn die Kirche extra Regeln aufstellt, darf sie das gerne tun, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz wurde übrigens im 8. Sozialgesetzbuch, §24, festgeschrieben, ist also ein Bundesgesetz.

Ich stelle mal einen Vorschlag rein, der die Forderung nach dem Personalschlüssel stellt, aber die zweite Forderung nach gleicher Förderung kirchlicher Träger auslässt, denn dahinter stehe ich (auch) nicht.

Wenn es sich um evangelische Kindergärten und Tagesstätten handelt, wäre dann nicht die evangelische Kirche der passendere Ansprechpartner als die Stadt? Für kirchliche Betriebe gilt weder das Antidiskrimminierungsgesetz noch elementare Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht, solange dies so ist bin ich sogar für die Streichung sämtlicher Zuschüsse an kirchliche Betriebe. Lieber mehr städtische oder unabhängige Kindergärten.

Die Stadt Stuttgart wäre allein gar nicht in der Lage, für alle Kinder einen Kindergartenplatz anzubieten - das sieht man allein an den Zahlen: es gibt etwa 200 städtische, etwa 130 evangelische und etwa 80 katholische Einrichtungen. Die Stadt kommt wesentlich günstiger weg, indem sie "nur" Zuschüsse zahlt und würde sich bedanken, wenn jetzt alle Einrichtungen städtisch werden sollten. Deshalb sollten alle Stuttgarter Kindergartenkinder die gleichen Möglichkeiten haben - durch gleiche Förderung! Die Gelder der Kirchen werden ja auch in anderen Bereichen benötigt - da, wo städtische Hilfe eben auch nicht ausreicht. Und wer ein Problem mit kirchlichen Kitas hat, kann für sein Kind ja problemlos eine städtische Einrichtung wählen - sollte aber akzeptieren, dass für viele Eltern "Religion" im weiten Sinne einfach dazu gehört.
Und der verbesserte Personalschlüssel stellt eigentlich eine Sparmaßnahme dar: wenn viel Zeit/ Zuwendung/ Förderung in die "Kleinen" investiert wird, muss man bei den "Großen" nicht so viel reparieren!

Vorschlag zum Personal Schlüssel "gut". Aber gleiche Förderung kirchlicher und freier Träger? Die Kirche soll mal schön selbst ihre KiTas finanzieren, dass das über öffentliche Hand gehen soll, ist ein Unding.

@ Ulmi 04
Wie bereits bei einem ähnlichen Vorschlag geschrieben:

Mal als Beispielrechnung (geht mit anderen Zahlen natürlich genauso): Die Kirche hat die finanziellen Mittel um 100 Einrichtungen mit 1/4 Zuschuss zu betreiben. Wieso kann sie dann nicht 75 Einrichtungen ohne Zuschuss betreiben und die Stadt durch den eingesparten Zuschuss wiederum 25? Voila, Zahl der Einrichtungen bleibt gleich, es besteht nur eine strikte Trennung zwischen kirchlichen und staatlichen Einrichtungen.

Aber der ausschlaggebende Punkt ist meiner Meinung nach, dass es nicht sein kann, dass aus allgemeinen Steuermitteln Einrichtungen gesponsert werden, bei denen ganz offen aufgrund der Konfessionszugehörigkeit eine diskriminierende Einstellungspolitik verfolgt wird, die von elementaren Arbeitnehmerrechten wie dem Streikrecht ausgenommen sind und die bis heute vom Reichskonkordat profitieren, welches noch unter dem faschistischen Regime Hitlers zwischen Kirche und Nazi-Deutschland geschlossen wurde.

Ohne die Übernahme von Betreuungsangeboten durch Kirche und andere Träger könnte die Stadt niemals den Rechtsanspruch ab 2013 erfüllen. Auch spart sie dadurch einiges an Geld, da zum Beispiel Mieten komplett von den Trägern gezahlt werden. Es geht hier um Zuschüsse zu den Personalkosten, die den Kirchen jedes Jahr ein Millionendefizit bescheren. Ohne diese Zuschüsse könnten die Kirchen nicht das gleiche Gehalt wie die Stadt zahlen. Dazu wären sie, da für kirchliche Einrichtungen der Tarifvertrag nicht gilt, auch gar nicht verpflichtet, tun es aber trotzdem.

Zu behaupten, kirchliche Einrichtungen diskriminieren durch eine Einschränkung der Benutzer nach Konfession ist total falsch. Kirchliche Einrichtungen stehen allen Konfessionen offen. Es ist kein Aufnahmekriterium! Im Kindergarten meines Sohnes tummeln sich so bis zu 5 verschiedene Konfessionen und 15 Nationalitäten. Der einzige Unterschied zu städtischen Einrichtungen ist der, dass der konfessionelle Hintergrund einiger Feste im Jahresverlauf betont wird, Weihnachten auch Weihnachten und nicht ein Winterfest ist, die Kinder alle regelmäßig in die Kirche gehen und biblische Geschichten fester Bestandteil des Kindergartenalltags sind.
Ohne die städtischen Zuschüsse ginge der Kindergartenlandschaft ein hohes Maß an Diversität und uns Eltern die Wahlfreiheit verloren!

Ergänzung: Auch die Mitarbeiter haben mittlerweile ein Streikrecht und dürfen, nach dem Gleichstellungsgesetz, nicht wegen einer anderen Konfession nicht eingestellt werden. Der Tarifvertrag, der auch für städtische Arbeitnehmer gilt, wurde ebenfalls übernommen.

@ Helenthiantus
Das Gleichstellungsgesetz gilt für sogenannte Tendenzbetriebe (eben kirchliche Einrichtungen, Weltanschauungsgemeinschaften, Parteien und parteinahe Organisationen) eben leider nicht. Man muss nur mal die Stellenangebote in diesem Bereich anschauen, da wird immer noch sehr oft die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession vorausgesetzt.

Danke für die Info mit dem Streikrecht, ist schon mal ein Fortschritt! Seit wann gilt das denn? Nur in Stuttgart, Baden-Württemberg oder in ganz Deutschland? (rein aus Interesse). Das mittlerweile freiwillig der Tarifvertrag übernommen wurde ist natürlich auch sehr gut, aber da ist auch das Problem: Bei den kirchlichen Einrichtungen ist dies freiwillig und kann jederzeit zurückgenommen werden.

Was mir weiterhin fehlt ist eine Begründung zu meiner Beispielrechnung: Wieso kann die Kirche nicht mit den gleichen Mitteln weniger Einrichtungen betreiben und die Stadt mit den gleichen Mitteln welche sie jetzt als Zuschuss zahlt den Rest übernehmen? Wenn von Stadt und Kirche gemeinsam eine bestimmte Anzahl an Einrichtungen betrieben wird, wieso geht das mit dem insgesamt selben finanziellen Aufwand nicht getrennt?

Außerdem hat hier doch gar niemand behauptet die Aufnahme von Kindern wäre an die Konfession gebunden.

@ vaihinger
Zum Streikrecht gab es dieses Jahr sogar ein BGH-Urteil, so dass dies meines Wissens nach deutschlandweit gelten müsste.
Zu ihrer Beispielrechnung kann ich nur sagen, dass weniger kirchliche Einrichtungen zwar die Kassen der Kirchen deutlich erleichtern würden. Allerdings ginge so viel Gemeindestrukturen verloren und es wäre noch schwieriger, einen Platz in einer solchen Einrichtung zu bekommen. Viele Eltern wollen ja gerade ein kirchliches Konzept und keinen städtischen Kindergarten.
Das Problem mit den Fördergeldern ist folgendes: Die Kirchen haben mit der Stadt eine Vereinbarung auf Zuschüsse zu den Personalkosten. Diese Zuschüsse sind aber in den letzten Jahren nicht proportional zu den gestiegenen Personalkosten (Übernahme Tarifvertrag) gestiegen, so dass eine Finanzierungslücke klafft. Hier ist die Stadt in der Pflicht, denn es gibt Vereinbarungen die Zuschüsse anzupassen. Schon letztes Jahr haben die Kirchen hart verhandelt und zwischenzeitlich den Versorgungsvertrag mit der Stadt sogar gekündigt, was ein Auflösen vieler kirchlicher Kindergärten bedeutet hätte. Die Stadt hat eingelenkt, wenigstens den Rückstand abzubauen. Doch steigen die Gehälter weiter und die Stadt liegt schon wieder hinter der versprochenen Finanzierungsquote zurück. Würden kirchliche Einrichtungen abgegeben, hätte die Stadt auf einen Schlag mehr als 2000 Kinder unterzubringen. Da ja auch jetzt schon Plätze zur Erfüllung des Rechtsanpruches fehlen, sehen Sie vielleicht jetzt, wieviel die Kirchen der Stadt abnehmen und dafür aber auch adäquate Unterstützung brauchen.

@ Helianthus
"Viele Eltern wollen ja gerade ein kirchliches Konzept und keinen städtischen Kindergarten." Ja, aber das ist doch dann nicht Sache des Steuerzahlers. Außerdem müsste man dann konsequenterweise auch Einrichtungen anderer Glaubensrichtungen fördern, allen voran muslimische, die Nachfrage wäre sicher da. Dann muss eben entweder die Kirchensteuer erhöht werden oder die Eltern müssen Druck auf die Kirche ausüben mehr von der Kirchensteuer für die Kitas auszugeben anstatt für Prunk und üppige Bischofsgehälter.

Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Hier darf nicht gespart werden. Bessere Gehälter für Erzieher, dann gäbe es auch mehr Männer in dem Beruf! Gerade kleine Jungen (von alleinerziehenden Müttern) brauchen männliche Vorbilder.
Mehr Geld für Kindergärten, mehr und besser bezahlte Erzieher!

Ich unterstütze diese Forderung voll und ganz, das ist dringend notwendig!
Ich bin zudem sehr froh, dass wir hier in Deutschland so eine "Trägervielfalt" haben. Ich schätze daran sehr, dass es auch unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen z.B. bei der Umsetzung des Orientierungsplans gibt.
Für mich ist es in keinster Weise verständlich und einzusehen, dass die freien und kirchlichen Träger nicht die gleiche Förderung erhalten wie die Einrichtungen in öffentlicher Hand. Schließlich gelten für diese Träger die gleichen Richtlinien / Vorgaben und sie haben den gleichen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen.

Ich finde es gut , wenn der Personalschlüssel erhöht wird, denn die Arbeit im Kiga ist nicht wirklich einfach und es wird immer mehr Verwaltungsarbeit gefordert, sei es das Einstein Prinzip oder Bildungs- und Lerngeschichten. Und warum sollen Kirchliche Einrichtungen schlechter gestellt werden wie Freie Träger, die Arbeit ist die gleiche.

zum Thema Diskriminierung wegen Konfessionszugehörigkeit kann ich sagen, dass einer der Kindergärten, der zu unserer evangelischen Kirchengemeinde gehört, fast kein Kind aus der evangelischen Gemeinde stammt. Es kann also kaum von Diskriminierung Andersgläubiger die Rede sein. Es ist auch keinesfalls ein Kriterium bei der Aufnahme, es gelten die gleichen Aufnahmeregeln wie für städtische Kindergärten. Man muß weder der gleichen Konfession angehören noch überhaupt einem Glauben nachgehen. Alles andere ist nicht rechtens.

@ Mailin
Es geht um die Diskriminierung der Angestellten (die durchaus stattfindet), nicht der Kinder. Vor wenigen Tagen erst kam wieder ein Artikel in der Zeitung: Eine Altenpflegerin eines christlichen Altenheims ist aus der katholischen Kirche ausgetreten und wurde fristlos gekündigt. Eigentlich so alltäglich, dass es gar nicht erst in die Zeitung kommt, der einzige Grund für die Berichterstattung war die, das ihr seitens des Arbeitsamtes auch noch das Arbeitslosengeld für 3 Monate gestrichen wurde mit der Begründung, sie hätte ja damit rechnen müssen gekündigt zu werden und hätte das daher unterlassen können. Soviel zur Religionsfreiheit...

Es geht nicht in erster Linie um kirchliche Einrichtungen, sondern um den Personalschlüssel für die Kinderbetreuung.

@ Vaihinger
In Ihrem Rechenbeispiel mit den 100 Kitas vergessen Sie, dass sich der Zuschuss der Stadt nur auf die Kinder bezieht und nicht auf die Gesamtkosten, die in einer Kita entstehen. Die Kosten für die Gebäude werden hier nicht berücksichtigt. Viele kirchliche Kitas sind in Gebäuden untergebracht, die der Kirche gehören. Also hätte die Stadt das Problem, entsprechende Räumlichkeiten für ihre 25 Kitas zur Verfügung zu stellen. Oder sie müsste an die Kirche Miete zahlen. Für Kitas, die in Gebäuden untergebracht sind, die nicht der Kirche gehören, zahlt die Kirche Miete. Diese würde bei Ihrem Beispiel natürlich wegfallen, falls die Gebäude der Stadt gehören. Wenn der Eigentümer ein anderer ist, müsste die Stadt die Miete übernehmen.
Es kostet die Stadt auf jeden fall mehr Geld eigene Kitas zu unterhalten als Zuschüsse an freie Träger (zu denen auch die kirchlichen Einrichtungen zählen) zu zahlen.

Ich gebe keine Bewertung, da ich die Kombination falsch finde. Es geht hier darum, den Kirchen die Möglichkeit zu entziehen, Kinder so frühzeitig zu indoktrinieren und so auch zur Radikalisierung beizutragen. Unsere Gesellschaft ist da, wo sie ist nicht wegen, sondern gegen die Kirche! Siehe Vaihinger: "Wenn es sich um evangelische Kindergärten und Tagesstätten handelt, wäre dann nicht die evangelische Kirche der passendere Ansprechpartner als die Stadt?" Für kirchliche Betriebe gilt weder das Antidiskrimminierungsgesetz noch elementare Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht, solange dies so ist, bin ich sogar für die Streichung sämtlicher Zuschüsse an kirchliche Betriebe. Lieber mehr städtische oder unabhängige Kindergärten.
Aber der ausschlaggebende Punkt ist meiner Meinung nach, dass es nicht sein kann, dass aus allgemeinen Steuermitteln Einrichtungen gesponsert werden, bei denen ganz offen aufgrund der Konfessionszugehörigkeit eine diskriminierende Einstellungspolitik verfolgt wird, die von elementaren Arbeitnehmerrechten wie dem Streikrecht ausgenommen sind und die bis heute vom Reichskonkordat profitieren, welches noch unter dem faschistischen Regime Hitlers zwischen Kirche und Nazi-Deutschland geschlossen wurde."