Verkauf von zeitlich befristeten Besucherparkausweisen in Anwohnerparkzonen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Verkehr
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

172
weniger gut: -131
gut: 172
Meine Stimme: keine
Platz: 
1143
in: 
2013

Die Flächen für Anwohnerparken (Parkraummanagement) sollen ja ausgeweitet werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Sprich das eigene Auto steht jetzt vor dem Haus in der Anwohnerparkzone. Wenn man aber sozial nicht vereinsamen und Besuch empfangen möchte, stellt sich sofort die Frage, wo dieser seinen PKW parken soll? Besonders spannend wird es, wenn der Besuch einen oder mehrere Tage bleiben möchte und mit Gepäck oder Kindern/Senioren angereist ist. In der Anwohnerparkzone geht es ja nicht mehr und Parkhäuser sind nicht überall vorhanden bzw. dauerhaft zugänglich.

Hier würde es sich also anbieten, wenn man als Anwohner zeitlich befristete Besucherparkausweise (auf Tagesbasis) für den Besuch kaufen könnte. Die Parkberechtigung sollte dann wie bei einem echten Anwohnerparkausweis auf die jeweilige Region und die gewünschte Zeitdauer beschränkt werden. Die Abwicklung sollte zudem möglichst online möglich sein. Vorbild könnten hier die Online-Tickets der Deutschen Bahn sein.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

1 Kommentar lesen

Die zeitlich begrenzten Parktickets sollten nicht nur für Anwohner gelten, sondern den Leuten, die nur kurzfristig, sagen wir bis 4 Stunden in einer Anliegerparkgegend parken möchten, sollten auch die Möglichkeit haben, bis vielleicht 18.00 Uhr ein Ticket zu kaufen. Bis dann abend die Anwohner wieder nach Hause kommen sind, die Kurzparker wieder weg. Man hat manchmal in Gegenden zu tun, in denen nur Anwohner mit Ausweis parken dürfen, tagsüber sind diese Plätze aber oft frei.