Laubgebläse oder Laubbläser verbieten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Gesundheit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

402
weniger gut: -147
gut: 402
Meine Stimme: keine
Platz: 
138
in: 
2013

Der neue Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat angekündigt, den Autoverkehr reduzieren zu wollen, um unser Feinstaubproblem endlich nach langjähriger Verzögerung anzugehen. Da stehe ich voll dahinter. Aber sollte nicht der allererste Schritt die Abschaffung gänzlich überflüssiger Abgasquellen sein? Prominentestes Beispiel sind die Laubgebläse, auch Laubbläser genannt.

Ein Verbot dieser Geräte ohne jeden Nutzen würde nicht nur Abgase vermeiden, es würde vor allem auch in einem großen Ausmaß den Lärm in der Stadt reduzieren und damit die Lebensqualität in Stuttgart verbessern. Gerade dieser Tage hat das Umweltbundesamt wieder vor den Schädlichen Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit gewarnt. Also vermeiden wir ihn!

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Ganz verbieten wird man diese lauten Geräte wohl nicht können. Jedoch könnte die Stadt Richtlinien erarbeiten hinsichtlich zulässiger Lärmemissionen, Einsatzgebieten, Einsatzzeiten und eine Besteuerung in Höhe von 250.-€/Jahr für relativ leise Geräte und bis zu 1000.-€/Jahr für die "Lärmemissionssünder" vornehmen.

Ich möchte anregen, daß die Verwendung von Laugebläsen mit Verbrennunsmotor in Stuttgart nicht mehr öffentlich finanziert wird. Stattdessen sollten beispielsweise einfache Besen oder Laubbesen benutzt werden. Es ist eine Zumutung für die Bevölkerung, wenn diese Laubgebläse, vornehmlich im Herbst, eingesetzt werden. Die Arbeiter, die diese Laubgebläse verwenden, sind mit einem Gehörschutz ausgerüstet. Wir als Bevölkerung hingegen müssen diesen ohrenbetäubenden Lärm ertragen, oftmals stundenlang. Es ist allgemein bekannt, daß Lärm krank macht. Abgesehen davon geht mit der Verwendung dieser Laubgebläse auch eine Verschlechterung der ohnehin nicht so guten Luftqualität in Stuttgart einher. Ich denke für die Verbesserung der Lebensqualität in Stuttgart sollte man auf den Einsatz solcher Geräte, so weit es möglich ist, verzichten.

Ich habe Verständnis, wenn die städtischen Bediensteten große Flächen tagsüber mit dem Laubbläser bearbeiten.

Kein Verständnis habe ich, wenn Nachbarn bei gutem Wetter mitten im Wohngebiet im Sommer um 5.00 Uhr morgens Kehrwoche mit dem Laubbläser betreiben, um ein paar herunter gefallene Blätter vom schattigen Rasen zu beseitigen.
Dieser Lärm um diese Zeit ist jetzt bereits verboten, doch keinen interessierts.

Sicher ist der Laubbläser für die Stadtreinigung für viele Anwendungen das geeignete und effektivste Mittel. Ich schlage vor, die Verwendung nicht zu verbieten, sondern soweit es irgend geht einzuschränken.

Überhaupt kein Verständnis habe ich für die Privatnutzung der Laubbläser für die Kehrwoche ums Haus herum. Der Dreck fliegt hoch und legt sich bei den Nachbarn nieder – bis hoch auf Balkons, es macht einen Höllenlärm und stinkt nach Zweitaktabgasen. Wir haben zu Hause so jemanden, der jeden Samstag genüsslich seinen kaum schmutzigen Hof ausbläst und damit eine halbe Stunde lang ungefähr hundert Nachbarn nervt. Man stelle sich nur mal vor, jeder würde das so machen – Katastrophe. Also: Privatnutzung verbieten!

Ich finde die Dinger eh völligen Quatsch. Die wirbeln die Blätter mehr hoch als zur Seite, verbrennen unsere Rohstoffreserven, verpesten die Luft und machen einen Höllenlärm. Ich hab schon ne Stinkwut auf den/die, die das erfunden haben...

Beim letzten Bürgerhaushalt kam ein ähnlicher Vorschlag in die Bewertung und in der Stellungnahme hieß es, die städtischen Bediensteten würden dreimal so schnell das Laub weggeräumt bekommen, wenn sie Laubbläser benutzen, als mit Besen. Insofern ist allenfalls die Umstellung auf Elektrogeräte bei der Stadt realistisch, denke ich.

Unbedingt verbieten! Immer wieder kann man beobachten, dass hinter einem Blatt ewig hintergergeblasen wird. Warum kann man nicht einfach die Blätter wie früher mit Rechen und Besen entsorgen. Es ist eine Zumutung sich diesen Lärm anzuhören. Mit einem kaputten Auspuff herumzufahren wird mit Strafe belegt, aber mit diesen Höllengeräten darf man hantieren. Das ist nicht zu versehen!

Unbedingt verbieten. Vor allem des dadurch erzeugten, vermeidbaren Lärms wegen.