Stellungnahme der Verwaltung:
Lichtsignalanlagen dienen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines Knotenpunktes und damit der Verbesserung des Verkehrsflusses. Sie dienen ebenso der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ermöglichen in vielen Fällen erst die Überquerbarkeit einer stark befahrenen Straße durch Fußgänger.
Lichtsignalanlagen sichern den Fahrweg aller Stadtbahnen und tragen durch die Stadtbahnbevorrechtigung zu einem schnellen und pünktlichen Öffentlichen Personennahverkehr bei. Auch die in Stuttgart weit fortgeschrittene Busbevorrechtigung geht nur über die Lichtsignalsteuerung.
Mit Lichtsignalanlagen lässt sich an Pförtneranlagen der Verkehr stadtverträglich dosieren und unter bestimmten Randbedingungen unerwünschten Schleichverkehr durch Wohngebiete unterbinden oder zumindest einschränken.
Zusätzliche Rechtsabbiegespuren erfordern Platz, der in den engen Straßenräumen häufig nicht vorhanden ist oder der in der Abwägung konkurrierender Interessen lieber den Fußgängern, dem ruhenden Verkehr oder der Stadtgestaltung zugeordnet wird.
Auf den Hauptstraßen sind 72 Grüne Wellen geschaltet.
Die Rechtsvorschriften regeln die Einsatzgrenzen für Zebrastreifen. In vielen Fällen erfordern hohe Kraftfahrzeugzahlen und/oder hohe Fußgängerzahlen statt eines Zebrastreifens eine Lichtsignalanlage. Häufig geht der Bau einer Lichtsignalanlage auch auf Forderungen aus der Bevölkerung zurück, insbesondere auf Schulwegen.
Die Verwaltung prüft, ob an ausgewählten Knotenpunkten anstelle einer Signalregelung ein Kreisverkehr den unterschiedlichen Interessen der Verkehrsteilnehmer besser gerecht wird. So sind allein in den letzten 3 Jahren 14 Kreisverkehre neu hinzugekommen. Im Zuge von Straßenumgestaltungen durch Stadtbahnmaßnahmen sollen in den nächsten Jahren 7 neue Kreisverkehre gebaut werden. Weitere 7 Kreuzungen, bei denen sich der Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz empfiehlt, wurden vom Tiefbauamt zu den Haushaltsplanberatungen angemeldet.
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