Durchfahrtverbot für LKW

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

269
weniger gut: -117
gut: 269
Meine Stimme: keine
Platz: 
370
in: 
2013

Die Ursache für die gesundheitliche Gefährdung durch Lärm, extreme Stickoxid-Werte und Feinstaubbelastung liegt nicht zuletzt bei den vielen LKWs. Zur Vermeidung von Stau und Mautpflicht nutzen LKW-Fahrer die Bundesstrassen, auch in Stuttgart. Hier würde ein Durchfahrverbot (in anderen Städten schon längst eingeführt) allen BürgerInnen helfen.
Ausnahmegenehmigungen für Lieferverkehr erteilt die Stadt auf Antrag, LKW bekommen eine Plakette (wie Feinstaubplakette, z.B. in Blau). Verstöße gegen das Durchfahrverbot sind kostenpflichtig.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Seit dem 1. März 2010 (also nun seit 3 Jahren) gilt in Stuttgart und Umgebung ein Lkw-Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5t, die in Stuttgart keinen Lieferauftrag haben.
Das gilt auch für Nfz. mit hochmoderner Abgastechnik.

Die Durchfahrtverbotzone wird im wesentlichen von den Autobahnen A 8 und A 81, der nördlichen und östlichen Stadtgrenze von Stuttgart bis zur B 14 sowie den Bundesstraßen B 10 und B 313 begrenzt. In Teilen sind dazu die B14/B29 sowie die B27 betroffen.

Das ist ein guter Vorschlag. Innerhalb von Stuttgart fahren viele LKWs außerhalb ihrer Zonen. Mehr LKW-Kontrollen (Antrag 4844) sind zunächst sinnvoll, und das LKW-Durchfahrtverbot soll später auch auf den Bundesstraßen gelten, die nicht als Überbrückungsstraße zur nächsten Autobahn ist.