Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B sollte von jetzt 520 % auf 420 % gesenkt werden.
Begründung:
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind in den letzten 20 Jahren unter Schwankungen um etwa 50 % gestiegen. Dabei belastet Grundsteuer sowohl Eigentümer als auch Mieter gleichermaßen. Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten und wird von Mietern vollumfänglich getragen. Eigentümer belastet sie als direkte Abgabe auf Grundvermögen.
Bis 2008 lag der Hebesatz der Grundsteuer B bei 420 %. 2009 sank er sogar auf 400 %. Danach wurde die Grundsteuer 2010 um 30 % (!) auf jetzt 520 % angehoben.
In einer Großstadt wie Stuttgart herrscht beständiger Wohnungsmangel. Entsprechend der großen Nachfrage bei geringem Angebot sind die Mieten hoch. Das Drucken von Billionen ungedeckter Euro durch die EZB führt zusätzlich zu einer Vermögenswertinflation, was besonders deutlich auch an den Immobilienpreisen ablesbar ist.
Dies alles führt zu einem weiter steigenden Preisdruck auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt. Jede Erhöhung des Hebesatzes erhöht auch direkt die Nebenkosten und damit die Gesamtmiete aller Mieter in Stuttgart. Die Verantwortung dafür trägt zu einem deutlichen Teil die Stadt Stuttgart.
Der Hebesatz sollte auf den Wert von 2008 abgesenkt werden. Durch diese deutliche Senkung des Hebesatzes, werden Mieter und Eigentümer direkt entlastet. Desto geringer das Einkommen, desto deutlicher macht sich die Absenkung des Hebesatzes bei den persönlichen Finanzen bemerkbar.
Die Gegenfinanzierung ist durch Einsparungen in anderen Haushaltsbereichen vorzunehmen. Aufgrund der historisch hohen Steuereinnahmen der Stadt würde allein die Absenkung von Ausgaben auf das Niveau vorangegangener Jahre zu einer höheren Einsparung führen, als der Einnahmeverlust durch die Absenkung des Grundsteuerhebesatzes beträgt.