Platz:
2084
in:
2017
Die kurzfristige Untervermietung sollte immer möglich sein, wenn mindestens 50 % der Fläche selbst verwendet werden. Eine Zustimmung des Vermieters sollte nicht erforderlich sein. Auch als Mieter geht es um den eigenen Lebensraum der und den Ausdruck der eigenen Lebenseinstellung.
Für Stuttgart würde es die Attraktivität und die wahrnehmbare Aufgeschlossenheit der Stadt öffentlichkeitswirksam positiver beeinflussen. Stuttgart hat ja nicht gerade den Ruf der größte Innovator zu sein. Weiterhin können auch die Einnahmen der Stadt erhöht werden, zum Beispiel mit einem Modell, wie es die Stadt Paris macht.
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