Platz:
2591
in:
2017
Fast täglich kommt es zu lautstarken Auseinandersetzungen in der unteren Seestraße, weil durch Ortskundige die Möglichkeit genutzt wird, "falsch herum" die Seestraße hinaufzufahren, Ortsunkundige aber von oben kommend auf Ihr vermeintliches Einbahnstraßenrecht bestehen.
Die Einfahrt von der Sattler- in die Seestraße ist untersagt, aber wer zwei Meter weiter in der Seestraße wendet, darf bis zur Wiederholdstraße die einspurige Straße (die praktisch keine Ausweichmöglichkeit bietet) hinauffahren - absurd!
Was spricht gegen die Ausweisung der unteren Seestraße als Einbahnstraße? Bis auf ein neues Straßenschild wäre die Maßnahme kostenneutral.