Bäume unter Baumschutzsatzung stellen in Hallschlag B.C.

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Bäume
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

303
weniger gut: -103
gut: 303
Meine Stimme: keine
Platz: 
1207
in: 
2017

Es droht die Entfernung von mehreren Bäumen mit einem Stammumfang von etwa 190 Zentimetern und einer Höhe von 10 Metern in meinem Wohnbereich Hallschlag B.C..

Daher Bitte ich um Unterstützung von allen, die diese Zeile lesen! Damit die Stadt Stuttgart die Bäume, im Bereich Stadtteil Hallschlag B.C. in den Geltungsbereich der Baumschutzsatzung stellt.

So hätten die Stadt, Kleinkinder, Bewohner mehrerer Wohngebiete frische Luft und müssten weniger Feinstaub atmen!

Kommentare

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@fbalian Da werden Sie leider kaum Erfolg haben mit dem Vorschlag. Die Stadt Stuttgart geht seit einigen Jahren rigoros gegen Bäume vor, besonders gegen die Älteren. Wenn man sich als Bürger für den Erhalt bestimmter Bäume/ Baumgruppen einsetzt, kann man fast sicher sein, dass genau diese Bäume gefällt werden. Leider alles aus Erfahrung. Trotzdem viel Glück für Ihr Anliegen.

Der folgende Text dokumentiert die Antwort des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung auf meine Anfrage, in meinem Wohnbereich Bäume unter die Baumschutzsatzung zu stellen:

Sehr geehrter Herr fbalian,
meine Kollegin hatte Ihnen bereits 2016 mitgeteilt, dass die
Baumschutzsatzung nicht im Hallschlag gilt. Auch der für die Grundstücke
geltende Bebauungsplan von 1923 enthält keine Festsetzungen zu Bäumen. Nach
unseren Unterlagen fand der letzte größere genehmigte Umbau der Gebäude
1980 statt. Theoretisch könnte es sein, dass in der Baugenehmigung von
damals Festsetzungen zu den Bäumen enthalten sind. Dazu müssten Sie aber
die Baugenehmigungsunterlagen einsehen. Sollten Sie Miteigentümer sein,
können Sie die Unterlagen auch beim Bürgerservice Bauen des Baurechtsamtes
einsehen. Sollte wider Erwarten diese Bäume als zu erhaltend festgesetzt
sein, müsste die Eigentümergemeinschaft eine Befreiung von den
Festsetzungen der Baugenehmigung beantragen. Dann hätten Sie eine Chance,
die Bäume zu retten. Wenn nicht, ist es allein Sache der
Eigentümergemeinschaft zu entscheiden.

Es tut uns leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Das ist hier aber doch fehl am Platz, weil es im Bürgerhaushalt um andere Dinge geht, wie öffentliche Ausgaben und Einnahmen. Wenn so ein Baum gefällt wir, hat er viele Tonnen an Kohlenstoff aus der Erdatmosphäre in sich gespeichert. Der nächste Baum speichert erneut so viel, usw. Andererseits kann der kleinere Baum nicht so viel Sauerstoff produzieren, wie der alte. Aber irgendwann müssen aus Sicherheitsgründen alle Stadtbäume einmal gefällt werden, bevor sie Menschen im Verkehr gefährden. Für einen Bürgerhaushalt ist das kein Thema.