Inhaber der Bonus-Card sollen Bus und Bahn in den Tarif-Zonen 10, 20 kostenlos nutzen dürfen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Tarife, Tickets
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

324
weniger gut: -236
gut: 324
Meine Stimme: keine
Platz: 
1056
in: 
2017

Hört sich erst mal nach einem Geschenk an, wird aber auf lange Sicht die Gerichte entlasten und somit auch die Kosten die die öffentliche Hand hierdurch tragen muss.

Wenn jeder Bonus-Card Inhaber gratis den ÖPNV nutzen kann, wird diesen Menschen erheblich im täglichen Leben geholfen und so kann die Stadt ihren sozialen Auftrag erfüllen.

Durch die Verminderung der Gerichtskosten wegen der dann nicht mehr anfallenden Schwarzfahrten sollte in etwa ein Ausgleich zwischen erhöhten und verminderte Ausgaben stattfinden.

Kommentare

8 Kommentare lesen

Guter Vorschlag, hab noch ein finanzstarkes Argument dafür: Ein nicht unerheblicher Teil der Bonus-Card-Inhaber sind erwerbslos und für jedes Vorstellungsgespräch, jede Maßmahme, jeden Jobcenterbesuch werden Formulare für Kleinstbeträge (die sich läppern können) ausgefüllt damit die Fahrscheine wiederum erstattet werden. Aus bürokratietechnischen Gründen ist man oft sogar gezwungen einen teureren Einzelfahrschein zu lösen statt unterm Strich günstigere Mehrfach- oder Zeittickets was die Kosten für die Stadt widerum erhöht. Diesen enormen Verwaltungs- und Kostenaufwand könnte man sich dadurch ebenfalls ersparen

Auch sollte man sich die Schlüsselung für den Regelsatz einmal genauer ansehen. Dort ist für die Mobilität nur ein Bruchteil dessen ausgewiesen, was so ein Monatsticket mit einer "Bonuscard" kostet. Es ist auch der Begriff "Mobilität" nicht genauer definiert, also wie viele Fahrten,mit welchem Verkehrsmittel, zu welcher Jahreszeit, wohin, wie viele Kilometer. Nicht, rein gar nichts - das Gesetz ist in dem Punkt vollkommen untauglich für die praktische Anwendung.

An und für sich ein guter Ansatz ... aber trotz allem finde ich das grundsätzlich alle Gruppen von einer Vergünstigung des ÖPNV profitieren sollten. Familien die knapp über dem Grenzwert von 60.000 € Familieneinkommen liegen und z.B. keinen Anspruch auf eine Familiencard haben, zahlen in allen Bereichen (Wohnen, ÖPNV, Kita , Schule, Musikschule, Vereine usw.) den vollen Beitrag und sind am Ende wieder die Benachteiligten und landen irgendwo netto da wo die Bonus-Card -Berechtigten sich am Ende des Monats auch befinden.

Wahrscheinlich ein gut gemeinter Vorschlag, nur leider suggeriert er, dass sämtliche Bonus-Card-Inhaber potentielle Kriminelle wären.

@ filmfan1964
Wie kommen sie denn auf so einen Zusammenhang ? Die Karte sagt doch nicht mehr über einen Nutzer der ÖPNV aus, als dass er arm ist. Weshalb, steht ja zum Glück nicht auf der Karte und auch kein Auszug aus dem Vorstrafenregister, oder seine Krankenakte.
Wenn man auf diese Linie einschwenken würde, müsste man auch alle andere Ausweise zu Vergünstigungen, wegen ihres diskriminierenden Potenzials in Frage stellen: Behinderte, Rentner, Schüler, Studenten ...
Die Armut an sich ist doch kein Makel, sondern eher noch eine Auszeichnung, mit viel weniger Geld als die Übrigen sein Leben dennoch irgend wie meistern zu können.

@PS33469 Wenn Sie den Vorschlag genau lesen, werden Sie den Zusammenhang feststellen. Wie sollten denn sonst Gerichtskosten gesenkt werden können, wenn keine kriminelle Handlung im Spiel ist.

@ filmfan1964
Das ist etwas anderes, als ihre erst Behauptung. Es gibt einzelne "BonusCard"-Besitzer, die sich keinen gültigen verbilligten Monatsfahrschein kaufen, vermutlich weil sie ihn sich nicht leisten können, oder nicht mit dem ihnen zustehenden Geld umgehen können.
Natürlich sollte erst einmal Klarheit geschaffen werden, in wie weit ein grundsätzlicher Mobilitäts-Anspruch bei "BonusCard"-Besitzern besteht. Diese Monatskarte koste ja mehr das Doppelte, als im Regelsatz(Einkommensminimum) für die Mobilität enthalten ist - also gibt es da schon einmal ganz erheblichen Klärungsbedarf.
Daher halte ich Urteile sowieso für fragwürdig, so lange dieser Fragestellung seitens der Parteien beharrlich ausgewichen wird.

bleibt nichts anderes übrig als Feinstaubtarif für alle in der Innenstadt