Trotz der allgegenwärtigen Diskussion um die Frage nach Inklusion, zeigt sich die erschreckende Tendenz, dass es immer mehr „Verlierer“ dieser Debatte gibt. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung oder mit herausforderndem Verhalten finden oft keine nachschulische Einrichtung, die bereit wäre, tagesstrukturierende Maßnahmen und individuelle Förderangebote für diesen Personenkreis anzubieten, weil nicht ausreichend personelle Unterstützung zur Verfügung steht.
Die dringend erforderliche Arbeit von Eingliederungshelfern wird während der Schulzeit noch von der Stadt finanziert. Beim Übergang in nachschulische Einrichtungen wird diese Unterstützung nicht mehr gewährleistet, was dazu führt, dass Menschen mit einer schweren Behinderung zu Hause bleiben müssen und ihre Angehörigen gegebenenfalls sogar gezwungen sind, ihre Arbeit aufzugeben, um die häusliche Betreuung leisten zu können. Zusätzliche Kosten werden in diesem Fall nur auf andere Leistungsträger verschoben. Diese Argumentation ist deshalb hinfällig.
Es darf nicht sein, dass Menschen, sozusagen im „Schatten“ der Inklusion, nicht einmal mehr in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut werden können, weil nicht ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird. Es kann nicht im Sinne des Teilhabe-Gedankens sein, wenn Menschen mit ganz speziellen Bedürfnissen wieder zu Hause ausharren müssen, ohne von einer speziellen Förderung profitieren zu können.
Für die betroffenen Personen und deren Angehörige muss die Inklusionsdebatte zynisch sein, wenn sie feststellen, dass unsere Gesellschaft noch nicht einmal bereit dazu ist, eine Betreuung in speziellen Einrichtungen sicherzustellen und es einfach hingenommen wird, dass Menschen zurückgelassen werden.
Es ist dringend erforderlich, dass die Arbeit von Eingliederungshelfern auch in nachschulischen Einrichtungen finanziert wird.
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