Landschaftsschutzgebiet Wagener Höhe schützen: Durchfahrt kontrollieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

270
weniger gut: -100
gut: 270
Meine Stimme: keine
Platz: 
1451
in: 
2017

Wangener Höhe. Garten am Steilhang. Schwere Bewirtschaftung. Anfahrt werktags nur für Anlieger, sonn- und feiertags zwischen 12 und 19 Uhr gar nicht. Gar nicht? Nur für Anlieger?

Der gewissenhafte Anlieger parkt in zulässiger Zone und wandert zum Garten, später oft mit Ernte bepackt und müde zurück. Und auf dem Weg? Wird er unzählige Male von Autos zum Ausweichen gezwungen oder beim Heckenschneiden schier über den Haufen gefahren. Alles auf einer Anliegerstraße, zeitweise ganz für den Verkehr gesperrt.

Wie wäre es mit Kontrolle und endlich Kasse am richtigen Ort? Täglich zwischen 11.30 und 14 Uhr - eine Goldgrube. Sonntags, feiertags, zwischen 12 und 19 Uhr - genauso. Allein auf meinen beiden Viertelstundenmärschen am 12.2. sind mir insgesamt 18 Autos begegnet.

Die Einnahmen dann direkt wieder in das Gebiet fließen lassen. Zum Beispiel verwilderte Gärten aufkaufen, für Gemeinschaftsgärten zur Verfügung stellen. Der verarmten Bevölkerung in Wangen und Hedelfingen soziale Teilhabe und zumindest teilweise Ernährungssouveränität ermöglichen. Geld fließt aus dem Gebiet in das Gebiet. Mit Sicherheit auch in anderen Gebieten ähnlicher Struktur anwendbar. Zum Lohne derer, die das Gebiet erhalten und zum Schaden derer, die es schädigen. Nennt man verursachergerecht?

Kommentare

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Danke für den Vorschlag. In vielen anderen Bezirken zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hinzu kommt noch, daß sogenannte "Meine Ernte"-Gärten zugelassen werden. Gegen Landwirtschaftliche Maschinen ist nichts einzuwenden, aber gegen die 50 Pächter, die jeder ein eigenes Auto mitbringen und es auch nicht einsehen, den 1 km von der nächsten ÖPNV-Haltestelle zu Fuß zu gehen. Ein Wassertank und Arbeitsgeräte befinden sich bereits vor Ort. Die Landschaftsschutzgebiete dienen auch als Erholungsgebiete, nur bei dem starkfrequentierten motorisierten Individualverkehr ist kaum an Erholung zu denken.

Zur Klarstellung: Die Zufahrt zu den Grundstücken auf der Wangener Höhe ist nicht für "Anlieger", sondern für "landwirtchaftlichen Verkehr" zulässig. Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 19 Uhr gilt uneingeschränkt auch für die Grundstücksbesitzer (Eigentümer und Pächter). Wie stellt sich sorgenfri dort eine Grundstücksbewirtschaftung ohne Automobil vor? Wie soll denn z. B. Schnittgut, das dort grundsätzlich nicht mehr verbrannt werden darf, zum städtischen Häckselplatz transportiert werden? Im Übrigen befürworte ich den Vorschlag uneingeschränkt, während der Fahrverbotszeiten (gerade dann sind viel Fußgänger unterwegs) Verkehrskontrollen durchzuführen, wie sie früher immer wieder stattgefunden haben.