Parkverbot, eingeschränktes Halteverbot (Verkehrszeichen-Nr. 286) beidseitig, an der Straße "Am Vogelherd" in Weilimdorf / Wolfbusch, zwischen Solitudestraße und Auerhahnweg einrichten.
Hier parken und behindern Pendler, auch aus benachbarten Gemeinden, und andere, den Verkehr und Garagenzufahrten der Anwohner, welche, laut Bauvorschrift, Garagen und Stellplätze einrichten mussten. Diese parken unberechtigt manchmal die ganze Woche und nutzen dann die SSB - Haltestelle Wolfbusch, um Zonen zu sparen.
Diese Fahrzeuge könnten auch unter der Woche auf dem benachbarten Parkplatz der SG WiD abgestellt werden.
Welche Instanzen muss man hier einschalten, um ein Ergebnis zu bekommen? Beim Bürgerhaushalt habe ich hierfür keine Zuversicht. Oder?
Verkehrsberuhigung am Vogelherd einrichten
Platz:
2539
in:
2017