Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

616
weniger gut: -61
gut: 616
Meine Stimme: keine
Platz: 
108
in: 
2017

Um die Zahl der Spielhallen und Wettbüros zu verringern, bzw. diese weniger ertragreich zu machen, sollten die Steuern und Abgaben für diese Betriebe erhöht werden.

Im Nebeneffekt erhöhen sich die städtischen Einnahmen.

So kann die Zahl noch über die Vorgaben des 2012 aufgestellten gesamt-städtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Einschränkung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen, und des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht, reduziert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Bei den Geldspielautomaten wird der höhere Steuersatz in Höhe von 26 v.H. der Nettokasse seit 01.01.2018 festgesetzt und erhoben.
Für die Besteuerung von Wettbüros musste die Satzung bezüglich der Bemessungsgrundlage aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geändert werden. Die neue Regelung gilt seit dem 1. August 2018.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Steuersatzes für Gewinnspielgeräte ab dem 1. Januar 2018 auf 26 v.H. der Nettokasse anzuheben. Die Stadt rechnet dadurch mit einem Mehrertrag bei der Vergnügungssteuer von ca. 1,4 Millionen Euro pro Jahr im Doppelhaushalt 2018/2019.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die gemeindlichen Abgaben wie z.B. Hundesteuer und Vergnügungssteuer dürfen grundsätzlich keine erdrosselnde Wirkung haben, so dass die Eindämmung der Anzahl der Wettbüros und der Spielhallen bzw. der Anzahl der aufgestellten Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur Nebenzweck sein darf. Hauptzweck muss die Einnahmeerzielung durch die Besteuerung sein.

Wettbüros:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- oder Sportwetten in Wettbüros aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Mit Urteilen vom 13.04.2016 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen die gegenteilige Auffassung vertreten. Aus diesem Grund wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen. Dort sind nun 3 Verfahren anhängig. Wann die Entscheidung ergeht, ist noch offen.

Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen:
Zu der Frage in welcher Höhe der Vergnügungssteuersatz noch rechtmäßig wäre, kann vorab keine Aussage getroffen werden. Im Zweifel wird dies voraussichtlich erst vor Gericht entschieden. Es gibt mehrere Urteile die 20% der Bruttokasse für rechtmäßig erachten, aber nur ein Urteil aus dem Jahr 2012 , dass sogar 25% der Bruttokasse für rechtmäßig hält.

Bei der Stadt Stuttgart wurde der Steuersatzes zuletzt von 22% auf 24% der Nettokasse angehoben. Ob hierzu noch Klagen eingehen werden, kann derzeit nicht vorhergesehen werden.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Rahmen der Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung des Stadthaushalts eine Anhebung des Steuersatzes für Gewinnspielgeräte von 24 % auf 26 % vom Netto-Einspielergebnis vorschlagen. Hierüber wird der Gemeinderat in der zweiten Jahreshälfte 2017 entscheiden.

Kommentare

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All diesen "Mist" raus aus Stuttgart. Das braucht doch niemand wirklich und es verdirbt die Seelen. Lieber mehr Fachhändler und Fachhandwerker ansiedeln, die dort über mehrere Generationen Wert schöpfende Arbeit verrichten.

Solche Unternehmen gibt es, weil genug Menschen die Angebote nachfragen. Die Stadt hat nicht zu entscheiden oder zu beeinflussen, was die Bürger kaufen oder nachfragen. Deshalb klare Ablehnung.

Solche Angebote gibt es, weil genug Menschen sich davon Profit versprechen, während ihnen die negativen Auswirkungen bei ihrer Klientel (Spielsucht, Verschuldung.....) egal sind
Ganz klar eine Aufgabe der Stadt, zum Schutz ihrer Bürger hier gegenzusteuern

@Mozartine: Falsch! Solche Angebote gibt es, weil genügend Menschen die Angebote nachfragen und annehmen. Anders als der Staat kann ein Betreiber eines solchen Unternehmens nämlich niemanden zwingen, Geld bei ihm auszugeben. Das machen Menschen freiwillig.

@pdv: Abhängig gewordene machen das eben _nicht_ freiwillig, sondern aufgrund ihrer Erkrankung.

Der Vorschlag hat ja nicht mal ein Verbot zum Ziel, lediglich eine Erhöhung der Besteuerung...