Stuttgarter Ordnungskräfte/Polizeien, die für die Regeleinhaltung des fließenden und ruhenden Verkehrs zuständig sind, sind einer Nachschulung/Auffrischung der tatsächlich geltenden Regeln zu unterziehen.
Begründung:
Meiner sowie der Erfahrung vieler Bekannter nach gibt es immer wieder Diskussionen mit oben genannten Offiziellen, weil diese objektiv betrachtet manche Regeln nicht oder nur unvollständig kennen.
(beispielsweise beziehungsweise Radverkehr: Wann ist ein Radweg benutzungspflichtig? Wann ist ein Radweg straßenbegleitend? Herrscht wirklich die Pflicht, am Rad ein Schutzblech zu haben?)
Es darf erwartet werden, dass diese Ordnungskräfte als Führerscheininhaber und Offizielle die grundlegenden Regeln gemäß StV(Z)O nebst Verwaltungsvorschriften beherrschen.
Regeln/Gesetze sind auch dazu da, die Bürger vor dem Staat zu schützen!