Wie etwa in Kopenhagen werden bei Schneefall, nach Stürmen oder Hagelschauern die Wege von Fuß- und Fahrradverkehr durch die städtischen Betriebe zuerst geräumt. Erst, wenn alle diese Verkehrswege geräumt sind, wird mit der Räumung von Fahrbahnen für den Autoverkehr (motorisierter Individualverkehr, MIV) begonnen.
Begründung:
Sind Verkehrswege durch Wetterereignisse blockiert oder in ihrer Verkehrssicherheit beeinträchtigt, so werden sie durch das Tiefbauamt oder die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) geräumt. Dabei haben Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr bisher Priorität: Während Straßen etwa im Winter nach Schneefall relativ zeitnah geräumt werden, werden Radwege weniger konsequent von Hindernissen befreit, bleiben ungeräumt oder werden mitunter sogar durch von der Fahrbahn geschobenen Schnee blockiert. Dabei sind Fußgänger und Radfahrer bei Schnee, Eis, Hagel und so weiter deutlich stärker betroffen und gefährdet als etwa Autofahrer, die stabil in einem Fahrzeug auf vier Rädern sitzen und über eine Heizung verfügen.
Durch die konsequente Ersträumung der Fuß- und Radwege wird eine neue Hierarchie der Verkehrsträger vermittelt und das Radfahren und Zufußgehen bei widrigen Witterungsverhältnissen wird sicherer und angenehmer.