Platz:
437
in:
2013
Heute werden einem Asylbewerber oder auch einer anerkannten Asylantin in Stuttgart insgesamt 4,5 qm Wohnfläche zugestanden. Das ist menschenunwürdig, insbesondere wenn man als Vergleich heranzieht, dass für den Bau von Pkw-Stellplätzen eine Richtgröße von 25 qm (brutto) veranschlagt wird.
Die zustehende Wohnfläche sollte wenigstens auf 12 qm pro Person angehoben werden.
Gemeinderat prüft:
nein
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