Platz:
2201
in:
2019
Auf den Hinweisschildern für die Begründung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h auf den Steigungsstrecken sollte auch der "Lärmschutz"erwähnt werden. Ebenso sollten die automatischen Schilder der aktuellen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge vermehrt aufgestellt werden (Botnangerstraße in Richtung Wielandstraße statt in Richtung Rotenwaldstraße)