Platz:
2620
in:
2013
Zur zügigen Reduzierung der krankmachenden Abgase von Kfz/Pkw mit Verbrennungsmotoren ist die Einführung eines generellen Tempo-Limits von 40 km/h auf den Haupt-Verkehrs-Durchgangs-Straßen in der Stuttgarter Innenstadt (VVS-Zone 10) erforderlich. Dieses Tempo-Limit ist durch stationäre Radaranlagen lückenlos zu überwachen.
Die Gegenfinanzierung der Kosten für die Änderung der entsprechenden Verkehrs-Schilder und den Aufbau der noch fehlenden neuen stationären Radaranlagen erfolgt über die bereits vorgeschlagene City-Maut etc..
Gemeinderat prüft:
nein
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