Platz:
2128
in:
2019
Auch bergabwärts wurde in dieser Straße die Geschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer mit der Begründung Luftreinhaltung beschränkt. Dies erscheint nicht gerechtfertigt, da das Fahrzeug auch bei Motor im Leerlauf aufgrund des Gefälles auf 50 Stundenkilometer beschleunigt werden kann und dann bei Einhaltung dieser Geschwindigkeit bergabwärts herunterfahren kann. Fahrzeuge mit Brems-Energierückgewinnung, wie Elektro- und Hybridfahrzeuge, können mit schleifender Bremse auch mit 50 Stundenkilometer noch Energie zurückgewinnen. Daher schlage ich vor die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder zurückzunehmen.