Stadtpolizei, die ausschließlich für den Bahnhof und den Innenstadtbereich da ist, einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

306
weniger gut: -205
gut: 306
Meine Stimme: keine
Platz: 
1616
in: 
2019

Stadtpolizei soll die Polizei entlasten, die ausschließlich für den Bahnhof und den Innenstadtbereich in verschiedenen Stadtbezirken zuständig sind (Bahnhof U und Busbahnhof Bereichen der öffentlichen Nahverkehr).
Aufgaben: Abschleppbefugnis bei Parken auf den Gehwegen und in der 5m Zone, der Brandschutz Zone und mehr.
Personalien feststellen bei Fahren ohne gültigen Fahrausweis, bei Fahrausweis-Razzia unterstützen. Platzverweise und Aufenthaltsverbot für bestimmte Bereiche, etwa in der Klett Passage, Gruppen von Dealern, die sehr gut organisiert sind und in den Fällen, denen die Polizei nichts nachweisen kann oder nichts machen kann, soll die Stadtpolizei Platzverweise erteilen dürfen - sowie Hausverbote von einem Jahr. Einfach mal durchlaufen oder für einen Tag dort stehen.
Kontrollen montags bis donnerstags immer von 6:30 Uhr bis zum letzten Bus und in der Bahn freitags bis sonntags, am besten 24 Stunden überwachen. Personen festnehmen dürfen. Verkehrsüberwachung der Rad- und Fußgänger Straf- und Bussgelder erteilen dürfen, bei Vergehen.
Unfallort absichern und erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen der Polizei/VD, Kontrollen der Taxen, unterstützen der Polizei bei Veranstaltungen, Rettungsfahrzeugen und die Feuerwehr.
Auch die Polizei braucht mal ne Pause.
Und nein, ich bin nicht bei der Polizei.

Kommentare

4 Kommentare lesen

Gute Idee- Gerne auch mit Verstärkung einer Bürger Stadtpatrouille -noch nie so viel Belästigung in Stuttgart gesehen

@derschwob

Bei der Fülle der von Ihnen vorgetragenen Kompetenzen brauchen Sie einen voll ausgebildeten Polzeibeamten mit Erfahrung und keinen schnellgebleichten Angestellten des Ordnungsamtes. Und das dann im 2- oder 3-Schicht-Betrieb. Woher wollen Sie die Leute nehmen. Und mit welchem Recht sollten die städtischen Ordnungskräfte, wenn die Polizei nichts nachweisen oder machen kann, ohne Handhabe Platzverweise aussprechen können. Im Übrigen ist für den Bahnhof die Bundespolizei zuständig.

@Braun2510

Bei ihrem Einwurf wundert mich allerdings Ihr Nutzername nicht.

Wenn das wirklich eine Polizei sein sollte, wie aus Ihrem Vorschlag herkommt, dann bräuchten wir als Erstes eine Grundgesetztänderung. (Polizeiliche Aufgabe ist Sache der Land bzw. Bund(Bundespolizei), und nicht der Gemeinde/Stadt). Und wenn damit eher "Bürgerwehr"gemeint ist, dann Nein Danke!! , das hatten wir schon mal 12 Jahre lang probiert, mit dem bekannten Ausgang.

Das klingt ein wenig nach übertriebenem Polizeistaat...