Jahrelanger Leerstand von Gewerbeflächen: Nutzung als Wohnraum prüfen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

714
weniger gut: -54
gut: 714
Meine Stimme: keine
Platz: 
130
in: 
2019

Zahlreiche Bankfilialen gaben in den letzten Jahren ihren Filial-Service auf und bieten seitdem in ihren Räumlichkeiten – wenn überhaupt – nur noch einen winzigen, vollständig abgetrennten SB-Service-Bereich mit Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker an. So zum Beispiel die LBBW-Filiale am Herdweg.
Auch viele kleine Läden, Bäckereien, Metzgereien und ähnliches bleiben nach ihrer Schließung oft Jahre oder gar Jahrzehnte ungenutzt.
Könnte man diese Räumlichkeiten nicht zu Wohnraum umwidmen, eventuell einen Umbau zu Wohnungen fördern?
Angesichts der desolaten Wohnungssituation in Stuttgart, ist der beschriebene Leerstand - oft in Bestlagen Stuttgarts - kaum nachvollziehbar.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Seit 2019 bietet die Stadt Stuttgart das "Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete" an. Für dieses Förderprogramm stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 4,8 Mio. EUR bereit. Über dieses Programm wird eine zusätzliche Förderung gewährt, sofern kleine 1- bis 2-Zimmerwohnungen mit 30 m² bis 45 m² Wohnfläche geschaffen werden. Förderfähig ist der Ausbau nicht genutzter Flächen, wie beispielsweise Dach-/Gartengeschossflächen, Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes, die Umwandlung von bisher gewerblichen Räumen (leerstehende Läden) oder die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten leerstehenden Wohnraum, sofern er nicht von der Zweckentfremdungsverbotssatzung betroffen ist.
Gemeinderat hat zugestimmt

Kommentare

9 Kommentare lesen

Finde auch gut. Die fürchterliche Wohnsituation in Stuttgart wird in immer mehr Bereichen zu einem richtigen Problem.

@Mels
Überlegen Sie nochmal kurz: Wie fänden Sie es, wenn hier im gleichen Forum jemand vorschlagen würde, die Stadt solle die Wohnung, in der Sie wohnen, zu Gewerberäumen "umwidmen" (z.B. weil es vllt. gerade in Ihrer Gegend zu wenig davon gibt)?
Also: Die Stadt widmet gar nichts, denn die Immobilie hat einen Eigentümer. Und dieser hat gem. der baurechtlichen Vorgaben gebaut bzw. betreibt die Immobilie nach diesen. Und wenn sich kein Nachmieter findet oder der Mietvertrag noch läuft (was nicht bedeutet, daß der Raum auch in Gebrauch sein muß), dann haben Sie eben das Erscheinungsbild, das Sie bemängeln.
So einfach ist das.

@SDWAN: Ihr Vergleich hinkt. So einfach ist das.

@SDWAN: Ihr Vergleich hinkt nicht nur, er fällt hart auf die Fresse: 1. Hier gehts um jahrelangen Leerstand, nicht um genutztes Eigentum. 2. Hier gehts um Wohnraum (essentiel für Bürger), nicht um z.B. Bankfillialen (für Bürger sicherlich weniger wichtig als Wohnraum). So einfach ist das.

Gibt es dazu außer die Filiale am Herdweg noch Beispiele? Ich kenne so einen massiven Leerstand nämlich nicht, ganz im Gegenteil, kaum ist ein Laden zu ist binnen weniger Monate etwas komplett neues drin. Zudem wer soll umwidmen? Die bisherigen Räumlichkeiten sind ja als Gewerberaum genehmigt und da stimme ich SDWAN zu, so einfach geht es eben nicht und zudem kostet so ein Umbau ja auch immer etwas Geld. Bezahlt dies dann auch die Stadt?

Der Leerstand ist sehr gut nachvollziehbar:
Der Bäcker hört auf, es findet sich kein Nachmieter. Also bleibt der Laden (der baurechtlich nunmal ein solcher ist) solange leer, wie es keinen Interessenten gibt.
Die Bank schließt die Filiale, um Personal- und Betriebskosten zu sparen. Das heißt aber nicht, daß ihr nicht entweder die Liegenschaft gehört (und sie kein Interesse an einer anderweitigen (gewerblichen, weil Baurecht) Nutzung hat). Oder aber, daß ihr langfristiger Mietvertrag eben noch ein paar Jahre läuft.

Manche verstehen einfach den Unterschied zwischen öffentlichem Eigentum und Privateigentum nicht. Das war hier in diesem Meckerforum noch nie anders.

Umwidmen is hier nicht. Außerdem, wie Zizze schon sagt: Wie viele Liegenschaften betrifft das denn?

Machen Sie einfach eine Bäckerei auf - der Vermieter der leerstehenden Ladenräume wird es Ihnen danken. Und die Nachbarn auch, die wieder ihr Brot in der Nähe kaufen können.

Die „Umwidmung“ sähe ich als Angebot, nicht als Zwang. Ich dachte, dass vielleicht viele leertstehende Geschäftsräume deshalb nicht als Wohnraum genutzt werden, weil es rechtlich nicht möglich ist; doch da irre ich vielleicht.

Um diese Frage zu beantworten: Ja, es gibt zahlreiche Beispiele. Allein einem Radius von einem Kilometer um meine Wohnung stehen seit vielen Jahren eine Bank, eine Kanzlei, zwei Bäckereien und eine Metzgerei leer.
Und befindet sich bereits etwas Neues in der ehemaligen LBBW-Filiale am Feuersee?

Es geht nicht um Enteignung (ich würde meine Wohnung auch niemals vermieten – wäre erbost, wenn ich gemäß „Zweckentfremdungsverbot“ dazu gezwungen würde), sondern darum, dass Eigentümern Anreize geboten werden, leerstehende Geschäftsräume wieder zu nutzen, als was auch immer.

Ich bin sehr wohl in der Lage, Privat- von öffentlichem Eigentum zu unterscheiden. Aber wie schön, dass hier manche von "Meckerforum" sprechen, um dann selbst zu meckern....

Laut des Zwischennutzungsmanagements von Stuttgart stellen leerstehende Gewerbeflächen absolut keine Ausnahme dar. Im Gegenteil: Es ist sogar üblich, dass Gewerbeflächen auf Grund von strukturellem Wandel (Mieterwechsel, geplante Modernisierung...) bis zu 5 Jahre leerstehen! Eine Änderung im Bebauungsplan ist nur dann notwendig, wenn es sich um reine Gewerbegebiete handelt, wenn es sich bei dem Gebiet um ein Mischgebiet, ein Urbanes Gebiet oder ein Kerngebiet handelt, ist eine Umwidmung nicht notwendig. Vielen Dank an @Mels für den absolut sinnvollen Vorschlag.

Und ich danke Ihnen, Citizen, für diese interessante Info!