ZOB-Gelände und Umfeld wird zum Bürgergarten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

233
weniger gut: -165
gut: 233
Meine Stimme: keine
Platz: 
886
in: 
2013

Das ehemalige ZOB-Gelände (Städtischer Besitz) beim Hauptbahnhof sollte da S 21 nicht baubar ist den BürgerInnen der Stadt Stuttgart wieder zurückgegeben werden. Da die Bahn bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts nennenswertes geleistet hat und diese Brache eine Verunstaltung darstellt sollte das freie Gelände zusammen mit dem zerstörten Teil des Schlossgartens (Landesbesitz) der Bürgerschaft wieder zurückgegeben werden.

Ob als Nutzgarten, Slackline Parcour oder als Erweiterung des Schlossgartens - darüber sollte die Bürgerschaft selbst entscheiden.Die Kosten der Maßnahmen gehen anteilig zu Lasten der jeweiligen Verursacher des Schadens.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

5 Kommentare lesen

Das Gelände auf dem der ZOB war, wird nach Abschluss der Rohbauarbeiten für den neuen Bahnhof (also deutlich vor Inbetriebnahme des Bahnhofs) den Stuttgartern als Parklandschaft zur Verfügung stehen. Die Bahn ist wohl, wenn man den Projektfortschritt im Schlossgarten betrachtet im Rückstand, was allerdings zu großen Teilen entweder dem Artenschutz (Juchtenkäfer) und auch der Besetzung durch "Gegner" sowie juristische Spielereien von Lobby verbänden der Gegner (Klage gegen das GWM) anzurechnen ist. Dieses hat wohl zwei Jahre Verzögerungen bei den Arbeiten verursacht ...

@kailino: Warum sollen die Kopfbahnhof-Befürworter eine Bauverzögerung verursacht haben? Laut landläufiger Meinung vieler demonstrieren sie erst seit dem Jahr 2010. Dabei hätte der Schrägbahnhof doch schon 2009 in Betrieb gehen sollen? An den Verzögerungen ist nun wirklich jemand ganz anderes Schuld und nicht vergessen, daß das Projekt längst begraben war, weil es unwirtschaftlich ist.

S21 nicht bau bar ? Bitte das höchste Gesetz der Demokratie wahren ! Gilt gleicher maßen für Befürworter wie auch Gegner !
Nach dem Volksentscheid MUSS gebaut werden , die Finanzierung ist eine anders gelagerte "Veranstaltung" !

Der Volksentscheid fand unter der Voraussetzung weit niedrigerer Projektkosten statt. Da die Bahn bösgläubig (juristischer Ausdruck) vor der Abstimmung über die ihr schon vorher bekannten viel höheren Kosten hinweg getäuscht hat, entfällt die Geschäftsgrundlage sowohl für die Projektpartner hinsichtlich Kostenübernahme als auch für die Volksabstimmung bzw. die Abstimmenden. Das ließe sich problemlos juristisch durchfechten, wenn sich denn Land BW oder Stadt Stuttgart trauen würden.

Was hat denn der Volksentscheid damit zu tun, daß S21 "nicht baubar", also ein Planungsdesaster ist?