Platz:
886
in:
2013
Das ehemalige ZOB-Gelände (Städtischer Besitz) beim Hauptbahnhof sollte da S 21 nicht baubar ist den BürgerInnen der Stadt Stuttgart wieder zurückgegeben werden. Da die Bahn bis zum jetzigen Zeitpunkt nichts nennenswertes geleistet hat und diese Brache eine Verunstaltung darstellt sollte das freie Gelände zusammen mit dem zerstörten Teil des Schlossgartens (Landesbesitz) der Bürgerschaft wieder zurückgegeben werden.
Ob als Nutzgarten, Slackline Parcour oder als Erweiterung des Schlossgartens - darüber sollte die Bürgerschaft selbst entscheiden.Die Kosten der Maßnahmen gehen anteilig zu Lasten der jeweiligen Verursacher des Schadens.
Gemeinderat prüft:
nein
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