Zusätzliche und gemeinnützige Arbeiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

117
weniger gut: -201
gut: 117
Meine Stimme: keine
Platz: 
2575
in: 
2013

Gesunde und arbeitsfähige Empfänger von Sozialleistungen sind zu zusätzlichen und gemeinnützigen Arbeiten in der Stadt heranzuziehen.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Wer arbeitet soll dementsprechend angestellt und entlohnt werden. Löhne sind Löhne und Sozialleistungen bleiben Sozialleistungen.

Abgesehen davon, dass dieser Vorschlag (zum Glück) weder gesetzlich(z.B. freie Entfaltung und Menschenwürde) noch Organisatorisch (u.a. Kontrolle der Leistung und Sanktionen bei Nichtleistung) durzusetzen ist, hat weder die Wirtschaft (z.B. aufgrund der preisgünstigen Konkurrenz- "Zusätzlich" gibt es in der Form nicht) noch Gewerkschaften (Schutz von bestehenden Arbeitsplätzen) Interesse an einer Realisierung.
Ein solcher Vorschlag kann m.E. nur von Menschen unterstützt werden die a) sich selber nicht in der Gefahr sehen, zu solch staatlich verordnet Arbeitseinsätzen verdonnert zu werden und die b) ein recht undifferenziertes Menschenbild haben. Die o.g. Forderung mag ein vorerst logischer Schluss sein, es hängt aber ein riesen Rattenschwanz dahinter... aber das trifft ja die anderen...

Abgesehen mal davon, dass wir in einer Zeit leben, in der die Arbeitslosigkeit historisch niedrig ist. Die sogenannten gesunden und arbeitsfähigen Empfänger von Sozialleistungen sind oft alleinerziehend. Und oft beziehen sie ja auch nur vorübergehend Sozialhilfe. Und was für gemeinnützige Arbeiten sollten das denn sein?

Die Armut der Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, berechtigen niemanden das Verbot von Zwangsarbeit zu umgehen. Der Vorschlag gehört meiner Meinung nach zur Denkweise in der Zeit zwischen 33 - 45.

Dieser Vorschlag würde dann wahrscheinlich zum Abbau von regulären und sozialpflichtigen Arbeitsplätzen führen.

Früher durfte man das noch Sklavenarbeit nennen.

Diese Arbeit sollte von allen arbeitsfähigen Einwohnern gemacht werden. Das täte der Gemeinschaft gut, nicht die Beschränkung auf Empfänger von Sozialleistungen.