Mehr Beschäftigte bei der Stadt zur Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen (VO)

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

331
weniger gut: -181
gut: 331
Meine Stimme: keine
Platz: 
1419
in: 
2019

Ohne ausreichende Kontrollen und Ahndungen bei Verstößen geht es auch in Stuttgart nicht. Die Gesetze und VO, die in Stuttgart z.B. zur Überwachung des ruhenden Verkehrs (Ahndung von Falschparkern etc.), zur Bauüberwachung (Vermeidung von Schwarzbauten etc.), zur Überwachung der Einhaltung des Betriebsverbotes von zusätzlichen Komfortkaminen und Einzelfeuerungsanlagen bei Feinstaubalarm etc., zur Einhaltung der Dieselfahrverbote von Diesel 4 und schlechter etc., zur Überwachung des Bauverbotes von Hochhäusern in den Lufteinzugsschneisen für die Stuttgarter Innenstadt etc., zur Überwachung der Durchfahrverbote in den Landschaftsschutzgebieten von Stuttgart etc., sind ohne regelmäßige Kontrollen - auch außerhalb der Regelarbeitszeiten (also auch am Wochenende) - nichts wert. Ohne ausreichendes Personal bei der Stadt Stuttgart für regelmäßige Kontrollen und Ahndungen bei Verstößen werden die Grundbedürfnisse der Stuttgarter Bürger nach Verlässlichkeit und Rechtssicherheit gefährdet. Ohne ausreichendes Personal bei der Stadt für die Einhaltung der Gesetze und VO haben nur die Frechen das Sagen. Wie bei jedem Privathaushalt muss der Gemeinderat der Stadt zunächst die oben genannten Grundbedürfnisse der Bürger sichern. Für danach kommende Luxusausgaben der Stadt können sich ja die Reichen dieser Stadt spendabel zeigen.

Kommentare

2 Kommentare lesen

Die Bezahlung diese Heers von zusätzlichen städtischen Kontrolleuren/ Überwachern wird vielleicht etwas schwierig, wenn die heimische Industrie erst in die Knie gegangen ist und nicht mehr so viele Steuereinnahmen zu erwarten sind. Im übrigen ist die Zahl der Kontrollen des "ruhenden Verkehrs" in den letzten Jahren sehr angestiegen.

Antwort zu 99süd: Sie sprechen offen genau das an, was seit Jahrzehnten in der BRD und also auch in Stuttgart von der Politik praktiziert wird: Der absolute Vorrang der Industrie und der von ihr geschaffenen Arbeitsplätze vor der Gesundheit der Bevölkerung. Warum und weshalb die Bevölkerung krank wird und daran stirbt, war bis Januar 2018 absolut nachrangig. Erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2018 (BVerwG, Urteil 27.02.2018 - 7 C 30.17) wird die Politik endlich gezwungen, dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung Vorrang einzuräumen.