Private Wohnungs bzw. Hausleerstände in Botnang ahnden

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Botnang
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Wohnungsbau, Wohnen
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Einnahme
geändert weil: 
doppelt

Es gibt so viel Wohnungs-Leerstand (Häuser und Wohnungen) welche teilweise jahrelang leerstehen. Hausbesitzer die ihren Besitz lieber verrotten lassen, anstatt zu vermieten. Sollte auf jeden Fall mehr kontrolliert werden!!!! Wie war das nochmal mit den Strafen??

Kommentare

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1. Hier wäre die Gesetzgebungskompetenz der Stadt zu prüfen. 2. Das Haus/die Wohnung meines Nachbarn ist nicht mein Eigentum. Ich habe sie weder gekauft noch unterhalte ich sie. Mich geht es also nichts an, was mein Nachbar mit seinem Eigentum macht. 3. Der Anreiz für die Vermietung/Selbstnutzung besteht in der Aussicht auf Gewinn bzw. der Einsparung von Ausgaben. Bleibt eine Wohnung also leer, wird es fast immer daran liegen, dass es eben aufgrund von zumeist gesetzlichen Restriktionen keinen Anreiz gibt.
Oftmals (nicht immer) ist Leerstand mit der bewussten Spekulation auf höhere Einnahmen verbunden. Dies gilt es in Städten mit Wohnungsnot zu unterbinden. Gleichzeitig muss das Land und die Stadt aber auch dafür sorgen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird.
Zumal oft nicht deshalb nicht vermietet wird, weil man sein Haus lieber verrotten lässt, sondern weil man als Hauseigentümer ständig bei Vermietung diese und jene neue Regelung beachten muss, dies und jenes dämmen, isolieren etc soll. Alle paar Jahre kommen neue Reglementierungen. Nicht jeder Hausbesitzer ist Millionär und ständig das Haus dämmen, neue Fenster einbauen, modernere Heizung etc kostet. Trotz Fördergelder. Da braucht man sich dann auch nicht zu wundern, wenn so mancher Hausbesitzer nicht mehr vermietet. Es fehlt dann, wie pdv oben schön beschreibt, der Anreiz. Klar, Mieter sind der schwächere Vertragspartner und müssen geschützt werden, keine Frage. Aber wenn man Vermietern ständig neue teure Renovierungen aufzwingt, führt dies eben nicht zu mehr, sondern zu weniger Wohnraum.
Oft sind die Eigentümer für Leerstände und städtebaulichen Missstände selbst nicht verantwortlich. Wenn zB sich grenznahe eine bereits längst verrottete nachbarliche Immobilie befindet und sowohl die verfügungsberechtigten Nachbarn als auch die anordnungsbefugten und verpflichteten Bediensteten der Baurechtsbehörde alle Anträge auf Beseitigung der Beeinträchtigung des anderen Nachbars ohne jegliches Nachdenken allzu schnell abweisen. Von einem Einzelfall der falschen Entscheidungen ist hier wohl nicht die Rede, wenn einmal nach eigenem Bauchgefühl getroffene Abweisung Jahrzehnte lang wiederholt und deren schwerwiegenden Schadensfolgen sehenden Auges unter den Teppich gekehrt werden. Es versteht sich von selbst, dass ständige Klagen der Behörde über Arbeitsüberlastung, Personalmangel u.a. Ursachen eine von Beginn an falsche und widerholt rechtswidrige Entscheidung nicht rechtfertigen können. Wenn schon allein eines Blickes in das Bundes- bzw. Landesgesetzbuch genügen würde, sich deren Rechtswidrigkeit wegen Verletzung des Nachbarsschutzes zu vergewissern. Besonders verwerflich ist die Gleichgültigkeit sowohl der Besitzer von maroden Immobilien als auch diese mit eigener Untätigkeit unterstützten Behörden im Sanierungsgebiet. Indem diese nicht nur selbst die Sanierungsziele des Gemeinderats ignorieren, sondern auch sämtlichen Nachbarn-Angrenzern verbieten, die Leerstände und städtebaulichen Missstände mit Hilfe von städtischen Zuschüssen zu beseitigen.
Der Verzicht auf Zusatzeinkommen aus Vermietung eigenes Hauses ist jedem vernünftig denkenden Eigentümer fremd. Es sei denn, dass es sich hier um die leerstehende Hälfte eines sogenannten Doppelhauses handelt, während das Haus insgesamt seitens der Bauaufsichtsbehörde über ausreichende Stabilität verfüge und dessen Eigentümern darin wohnen lässt. In diesem Fall bleiben die Leerstände, städtebaulichen Missstände und der Mangel an bezahlbaren Wohnungen erfahrungsgemäß sowohl in Botnang als auch in der ganzen Landeshauptstadt Stuttgart solange und darüber hinaus bestehen, auch dann , wenn das Sanierungsgebiet - in dem sich diese befinden - längst aufgehoben wird. Dabei liegt die Ursache nicht in ständiger Überlastung, Personalmangel u.a. Störungen der Stadtverwaltung, sondern im Unwillen derer einen Blick in das Bundes- bzw. Landesbaugesetzbuch zu werfen um sich der Rechtslage zu versichern, um schlussendlich zuerst vor seiner eigenen Tür zu kehren. Anstatt stets die Stadtbürger der Untätigkeit zu beschuldigen.