Gebühren für Anwohnerparkausweise nach Autolänge staffeln

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Parken
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

346
weniger gut: -245
gut: 346
Meine Stimme: keine
Platz: 
1324
in: 
2019

Derzeit wird in fast ganz Stuttgart ein Parkraummanagement betrieben, bei dem man als Anwohner einen Anwohnerparkausweis für einen Fixpreis pro Jahr beziehen kann. Leider wird hier nicht berücksichtigt, wer wie viel Platz beansprucht.
Es macht einen großen Unterschied, ob ein Kleinwagen oder eine große Limousine oder ein SUV auf einem (Längs-) Parkplatz stehen. Wäre es nicht gerechter, wenn man die Preise nach Fahrzeuglänge staffelt. Ein Kleinwagen zahlt die derzeitigen Preise, längere Autos müssen deutlich mehr bezahlen. Dadurch könnte man einen kleinen zusätzlichen Anreiz schaffen den knappen öffentlichen Parkraum optimaler zu nutzen.

Kommentare

6 Kommentare lesen

guter, kreativer Vorschlag

Der Vorschlag ist weder gut noch kreativ.

Er verkennt, daß die Gebühren für den Anwohnerparkausweis keine Parkgebühren sind, sondern das Entgelt für die Verwaltungsleistung.

Außerdem: Wer kauft sich einen Smart statt einer S-Klasse, bloß weil der Parkausweis nun statt 30 vielleicht 45 Euro kostet?

Nur weil derzeit nur eine Verwaltungsgebühr erhoben wird, heißt das nicht, dass der Vorschlag nicht funktioniert. Man könnte das ja ändern und den Gesamtbetrag aus einer Park- und einer Verwaltungsgebühr zusammensetzen.
Bei der lächerichen Höhe, die die Gebühr zur Zeit hat, wird sich der Aufwand, die Fahrzeuglänge zu prüfen allerdings wohl kaum lohnen.

@galbinupf
Eine Parkgebühr können Sie rein rechtlich mit dem Ausweis gar nicht erheben - denn das würde ein Anrecht auf einen Parkplatz bedeuten. Wer abends schonmal im Lehenviertel war, wird sehen, daß es sich dabei um eine Illusion handelt.

Mit dem Ausweis ist lediglich die Gebührenbefreiung verbunden für den Falll, daß man einen Platz findet.

Insofern ist die Staffelung nach Fahrzeuggröße hier nicht möglich (und auch nicht sinnvoll - denn damit würde der Gleichbehandlungsgrundsatz massiv verletzt: Der S-Klasse-Fahrer zahlt für die gleiche Verwaltungsleistung dann mehr als der Smart-Fahrer).

Die Bemessung sollte nach den Quadratmetern, welche von einem Auto belegt werden erfolgen. Somit wäre auch gleich die Breite mit berücksichtigt. Und wichtig wäre auch, das zulässige Gesamtgewicht mit zu berücksichtigen, weil der Strassenbelag, beispielsweise durch Tonnen schwere SUVs stärker abgenutzt wird, im Vergleich zu Kleinwägen. Dazu wäre eine lesbare Kennzeichnung der Achslast und des Fahrzeuggewichts im Bereich der Kotflügel über den Rädern, ähnlich wie bei den LKWs, notwendig. Fahrzeuge über 120 PS und mit mehr als 2 Tonnen Gewicht sollten nur noch eine Kurzzeit-Parkerlaubnis von maximal 30 min erhalten. Dazu wären Änderungen im §12(StVO) nötig - Bundesrecht.

Die verbrauchte Fläche in eine Gebührenstaffelung einbeziehen, wäre vielleicht ein kleiner Gedankenanstoss für den einen oder die andere, dass ein SUV in engen Stadtstraßen wenig zu suchen hat.