Mitbeteiligungspflicht der Stadt Stuttgart an Kosten einführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

104
weniger gut: -181
gut: 104
Meine Stimme: keine
Platz: 
2865
in: 
2019

Betrifft das Gelände Killesberghöhe/Quartiersplatz. Dort ist für die Stadt Stuttgart eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen betreffend ein
Gehrrecht für die Allgemeinheit und andere.

Die betroffenen Gehwegflächen werden von der beauftragten Verwaltung von den Eigentümern mit hohem Kostenaufwand gereinigt.

Für die Stadt Stuttgart besteht nach Auffassung vieler Eigentümer eine Beteiligungspflicht an den Reinigungs- und Kosten für die Beleuchtung, zumal weit mehr Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger/Besucher als Bewohner die Wege nutzen.
Auch im Auftrag mit freundlichen Grüßen
G.Kofler

Kommentare

4 Kommentare lesen

Die Stadt soll also für die Pflichten der Eigentümer aufkommen? Is denn schon 1.April? Wenn Sich die Eigentümer dieser "Last" befreien wollen gibts ne sehr einfache Lösung: Schenken Sie ihr Eigentum der Stadt bzw. Allgemeinheit (die Stadt wird sich sogar sicherlich sogar darauf einlassen Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zu gewähren), dann müssen Sie nichtmehr für die Kosten ihres Eigentums aufkommen...

wenn die Eigentümer entsprechende Verträge unterzeichnet haben und nun zur Auffassung gelangen, daß sie sich nicht an die vertraglichen Bindungen halten wollen, steht ihnen der Rechtsweg offen. Halte das ganze für ein Farce.

Das Ganze hat hier nix zu suchen. Schreiben Sie ein gelbe Karte oder - wie die Vorredner schon sagen - beauftragen Sie einen Rechtsbeistand, um die Sache zu klären. Nix Bürgerhaushalt!!!

Wenn diese Dienstbarkeit schon Grundbuch stand, als Sie die Wohnung gekauft haben, wussten Sie doch, worauf Sie sich einlassen.
Nachträglich zu Lasten der Allgemeinheit das Ganze wieder ändern lassen, finde ich nicht in Ordnung.