Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Haben die Tiere kein Zuhause, so wartet auf all diese Katzenkinder ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben, das allzu oft nicht lange währt und bereits im Welpenalter qualvoll endet. Das Einfangen und rechtzeitige Kastrieren solcher Katzen gleicht einer endlosen Sisyphusarbeit. Oft kommen schneller Katzen dazu, als sie eingefangen werden können. Unkastrierte Freigängerkatzen verschärfen die Problematik stetig weiter, indem sie zusammen mit Streunerkatzen für weiteren Nachwuchs sorgen. Tierschutzorganisationen stehen regelmäßig vor dem Problem, festzustellen, ob eine aufgegriffene Katze verwildert ist oder der Besitz aufgegeben wurde oder ob sie noch ein Zuhause hat. Wer freilebende Tiere einfängt und kastrieren lässt, setzt sich ständig der Gefahr aus, Sachbeschädigung oder Diebstahl zu begehen. Bisher lässt die Politik die vielen ehrenamtlich im Tierschutz tätigen Menschen im Regen stehen. Eine Registrierungspflicht für Freigängerkatzen würde dagegen für mehr Rechtsicherheit sorgen und dabei helfen, entlaufene Tiere schneller wieder ihren Besitzern zurückgeben zu können. Daher ist die Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen zwingend erforderlich. Jeder Tierhalter muss durch Gesetz verpflichtet werden, verantwortungsvoll dafür Sorge zu tragen, dass kein Tierelend entsteht. Inzwischen haben über 400 Städte und Gemeinden (vorwiegend im Norden Deutschlands) eine entsprechende Verordnung erlassen. Anbei eine Liste der Orte, in denen bereits eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/i... Inzwischen gibt es auch in Baden-Württemberg ein verändertes Landestierschutzgesetz, das eine solche Verordnung ermöglichen würde.
Kastrations- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen
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