Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 20 Prozentpunkte würde eine Mehreinnahme von ca. 20 Millionen EUR erbringen, die dringend für den Abbau des Sanierungsstaus an Schulen und Kindertageseinrichtungen erforderlich ist.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Stuttgart beträgt aktuell 420 % und ist somit der zweitniedrigste unter den bundesdeutschen Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern. Nur Berlin hat mit 410 % den niedrigsten. In Düsseldorf beträgt der Hebesatz 440 %, in Frankfurt am Main 460 %, in Köln 475 % und in München 490 %.
In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts – bei einem ähnlich gelagerten Rückgang der städtischen Einnahmen - wurde der Gewerbesteuerhebesatz in Stuttgart von 400 % im Jahre 1990 auf 430 % in 1991 und nochmals 1995 auf 445 % erhöht. Seit dem Jahre 2000 ist er unverändert bei 420 %.
Die vorgenannten Zahlen machen deutlich, dass auf der Einnahmeseite noch Spielraum vorhanden ist, der in der Vergangenheit auch bereits genutzt wurde und zu keiner existenzbedrohenden Lage für die örtlichen Unternehmen führte. Nach Schätzungen zahlen ca. 2/3 aller Stuttgarter Gewerbebetriebe aufgrund der Freibeträge keine Gewerbesteuer. Darüber hinaus können Personenunternehmen, also alle Unternehmen außer GmbH’s und Aktiengesellschaften, die Gewerbesteuer auf ihre individuelle Einkommensteuer anrechnen lassen. Das Steueraufkommen bleibt somit in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Solidarbeitrag der Wirtschaft - Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 420 auf 440 Prozentpunkte
Platz:
2380
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein
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