Betriebssportgruppen der Stadtverwaltung die Miete für die Nutzung der städtischen Hallen erlassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Sporthallen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

163
weniger gut: -238
gut: 163
Meine Stimme: keine
Platz: 
2687
in: 
2019

Betriebssportgruppen der Stadtverwaltung müssen für die Benutzung der städtischen Hallen Miete bezahlen. Diese Hallenmiete sollte den Betriebssportgruppen erlassen werden, da die Mitarbeiter sich durch den Sport für ihren Arbeitgeber fit halten und dies nach dem Dienstschluss. Auch das würde zur Attraktivitätssteigerung der Stadt gegenüber der freien Wirtschaft beitragen, die ihre Mitarbeiter wesentlich großzügiger fördert.

Kommentare

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Äh. und warum soll das nur für städtische Betriebssportgruppen gelten???

Da kann der städtische Arbeitgeber seine Mitarbeiter doch unterstützen, ohne dass es ihn was kostet. Dass der Arbeitgeber mit der Gesundheitsförderung seiner eigenen Mitarbeitern noch Erlöse erzielt, ist nicht nachvollziehbar. Andere Arbeitgeber beteiligen sich finanziell an gesundheitsfördernden Maßnahmen ihres Personals.

Auch alle anderen Betriebssportgruppen des nicht städtischen öffentlichen Dienstes, sowie von anderen privaten Arbeitgebern müssen für die Benutzung der städtischen Hallen und der Sportplätze der Vereine zahlen. Ebenfalls mit den gleichen Zielen und nach Dienstschluss.

Wo ist also das Alleinstellungsmerkmal der städtischen Angestellten gegenüber andern BSGn, das eine Sonderbehandlung rechtfertigen würde?