Platz:
2687
in:
2019
Betriebssportgruppen der Stadtverwaltung müssen für die Benutzung der städtischen Hallen Miete bezahlen. Diese Hallenmiete sollte den Betriebssportgruppen erlassen werden, da die Mitarbeiter sich durch den Sport für ihren Arbeitgeber fit halten und dies nach dem Dienstschluss. Auch das würde zur Attraktivitätssteigerung der Stadt gegenüber der freien Wirtschaft beitragen, die ihre Mitarbeiter wesentlich großzügiger fördert.
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