Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) preisgünstigen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit. Die SWSG zählt mit mehr als 18.800 eigenen Mietwohnungen und mehr als 50.000 Mietern zu den größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland.
Außerdem investiert die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen verschiedener Förderprogramme umfangreich in zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum. Für Investitionen in der Wohnbauförderung wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 18,8 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. insbesondere für:
- die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus sowie Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher in Höhe von insgesamt 6 Mio. EUR.
- die Förderung von Eigentumsmaßnahmen durch das Familienbauprogramm in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR.
- das Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete in Höhe von insgesamt 4,8 Mio. EUR.
Gegen Zweckentfremdungen und Leerstände von Wohnungen geht das Baurechtsamt aktiv vor. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen. Allerdings lässt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keine Ahndung von Leerständen zu, die schon 2014 bestanden haben, was die Möglichkeiten des Amtes entsprechend einschränkt. Eine Verlängerung der Geltungsdauer der Zweckentfremdungsverbotssatzung ist vorgesehen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt
Kommentare