Platz:
1409
in:
2013
Raumangebote für Jugendliche im Alter von 13 bis 17 die altersgerechte Verwendung finden, wie Musik hören, rappen, chillen, Tischkicker uvm. Die Räume müssen selbst gestaltet werden dürfen.
Selbstverwaltung durch die Jugendlichen ist von Vorteil, weil sie die Nutzungszeiten eigenständig bestimmen können, denn die verwalteten Jugendräume haben oft dann nicht geöffnet, z. B. am Wochenende, wenn die Teens Zeit haben.
Gemeinderat prüft:
nein
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