Platz:
1817
in:
2019
Die Stadt Stuttgart sollte endlich konsequenter durchgreifen und die "rollenden Diskos" (oft von Personen mit Migrationshintergrund) anhalten lassen und die Fahrer zur Kasse bitten. Laut Bußgeldkatalog Nr. 117 "Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht" ist ein Bußgeld von 10 € berechtigt. Gerne kann auch eine Stuttgarter Sondergebühr zum Lärmschutz (und der Gesundheit) der Anwohner eingeführt werden (Höhe nach Beschluss). Dies würde mehr abschrecken und zugleich die Stadtkasse füllen.
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