Die Fahrbahn der zweispurig angelegten Theodor-Heuss-Straße ist für den KFZ-Verkehr deutlich breiter, als es die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06) bei einem Tempolimit von 50 km/h angibt. Sogar auf Autobahnabschnitten, auf denen gebaut wird, darf man auf deutlich schmalerer Fahrbahn noch 80 km/h fahren.
Im Abschnitt zwischen Rothebühlplatz und der Ausfahrt Willi-Bleicher-Straße können Radfahrer*innen auf dem schmalen Schutzstreifen weder den empfohlenen Mindestabstand zu parkenden Autos einhalten, noch können überholende Autos 1,5 m Abstand zu Fahrradfahrenden einhalten. Der Fahrradweg ist somit schlichtweg verkehrswidrig.
Der Vorschlag lautet also: Fahrbahn für den KFZ-Verkehr in beide Fahrtrichtungen verschmälern, Fahrradweg verbreitern. Das alles ließe sich mit minimalem Aufwand (Änderung der Fahrbahnmarkierung) umsetzen.
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