Wohnraum schaffen - Leerstand vermeiden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

648
weniger gut: -126
gut: 648
Meine Stimme: keine
Platz: 
225
in: 
2019

Wohnraum in Stuttgart ist knapp und teuer. Dies ist gerade für Familien mit Kindern ein Problem. Eine Umkehr hierzu ist die Schaffung von mehr Wohnräumen. Bei einem Überangebot würden letztlich auch die Preise wieder sinken. Da Stuttgart nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen um Neubauten zu errichten, bietet sich m.e. noch ein zweites Szenario an.

Eigentumsbesitzer müssen die Nutzung ihrer Immobile darlegen. Gibt es Leerstände müssen die Besitzer entweder eine entsprechende Strafgebühr bezahlen, die für die Schaffung neuen Wohnraums benutzt werden soll, oder sie müssen die Immobile vermieten.

Ist dies Aufgrund des Zustandes der Immobilie nur schwer möglich, springt die Stadt ein. Sie baut auf eigene Kosten diese Immobile zu einer bewohnbaren Einheit aus und bekommt dafür die Einnahmen bis zum Ausgleich der eingesetzten Kosten.

Möchte der Eigentümer diese Immobile nach Umbau wieder selbst beanspruchen, muss er für die noch nicht ausgeglichenen Kosten aufkommen. Anschließend kann der Eigentümer wieder über die Einnahmen frei verfügen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Seit 2019 bietet die Stadt Stuttgart das "Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum zur Miete" an. Für dieses Förderprogramm stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 4,8 Mio. EUR bereit. Über dieses Programm wird eine zusätzliche Förderung gewährt, sofern kleine 1- bis 2-Zimmerwohnungen mit 30 m² bis 45 m² Wohnfläche geschaffen werden. Förderfähig ist der Ausbau nicht genutzter Flächen, wie beispielsweise Dach-/Gartengeschossflächen, Erweiterungsmaßnahmen wie die Aufstockung eines Gebäudes, die Umwandlung von bisher gewerblichen Räumen (leerstehende Läden) oder die Erneuerung von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten leerstehenden Wohnraum, sofern er nicht von der Zweckentfremdungsverbotssatzung betroffen ist. Die Finanzierung, die Abwicklung der Baumaßnahme und die Vermietung kann bei diesem Förderprogramm durch den Eigentümer erfolgen. Der Vermieter erhält dann einen Baukostenzuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Oder die Abwicklung der Maßnahme erfolgt über die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) im Auftrag der Stadt. In diesem Fall geht die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Finanzierung der Investitionskosten in Vorleistung. Zur Amortisierung der Investitionskosten erhält die Stadt einen Teil der Mieteinnahmen unter Berücksichtigung der Fördergelder in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Gegen Zweckentfremdungen und Leerstände von Wohnungen geht das Baurechtsamt aktiv vor. Zweckentfremdungen werden grundsätzlich nur gegen Ersatzwohnraum genehmigt, gegen Leerstände wird mit den durch das Landesgesetz und die darauf gestützte Stuttgarter Zweckentfremdungsverbotssatzung eröffneten Möglichkeiten vorgegangen. Allerdings lässt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg keine Ahndung von Leerständen zu, die schon 2014 bestanden haben, was die Möglichkeiten des Amtes entsprechend einschränkt. Eine Verlängerung der Geltungsdauer der Zweckentfremdungsverbotssatzung ist vorgesehen.
wird teilweise umgesetzt

Kommentare

8 Kommentare lesen

1. Was ist ein "Eigentumsbesitzer"?

2. Sie würden also quasi gern über einen Umweg den Eigentümern die Hoheit über das Verfahren mit ihrem privaten Eigentum nehmen wollen?
Also quasi so, wie denn die Stadt nun beschließen würde, wegen der "zu vielen Autos in der Stadt" müsse nun jeder, der ein solches sein Eigen nennt, dies auch permanent fahren. Tut er es nicht, wird das Auto automatisch der Allgemeinheit zugewiesen.

Hier spricht nichts als der Neid.
In Stuttgart stellen private Eigentümer, die Sie hier gängeln wollen (weil sie mal beim Spazierengehen eine leere Wohnung gesehen haben) immerhin rund 2/3 der Mietwohnungen zur Verfügung.
Ob diese angesichts solcher bizarrer Ideen dies in Zukunft auch noch tun würden oder vielleicht lieber ihre Häuser so umbauen, daß sie selbst mehr davon haben (statt sich mit den mißgünstigen Mietern herumzuschlagen), das können Sie nochmal überlegen.
Zu mehr Wohnraum führt sowas jedenfalls nicht.

Sehr geehrter SDWAN,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen.

zu 1.) Ein Eigentumsbesitzer ist jemand der gleichzeitig der Eigentümer und Besitzer einer Sache ist. In diesem konkreten Fall ist dies auf Immobilien ausgerichtet. Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz entnehmen Sie bitte der gängigen Rechtssprechung.

zu 2.) Das von Ihnen angebrachte Beispiel entbehrt leider jeglicher Logik, da mein Vorschlag darauf abzielt aus einer wenig vorhanden Sache mehr zu schaffen, während ihr Beispiel versucht aus vielen Autos noch mehr zu machen.

zu 3.) Ich habe jetzt lange überlegt ob ich auf Ihre Unterstellung eingehen soll. Vielleicht soviel: ich habe in Stuttgart bereits alles durch und auf der Suche nach einer passenden Wohnung für eine Familie mit Kleinkind wurden mir Wohnungen mit unreparierten Wasserschäden oder offenen Stromkabeln zu horrenden Preisen angeboten.

Es ehrt Sie, das sie eine Lanze für Vermieter brechen möchten. Allerdings sind die, die Sie hier in Schutz nehmen ja gar nicht betroffen, da diese ihr Eigentum ja vermieten.

Und wenn jemand sein Eigentum selbst nutzen möchte ist dies ja auch legitim. Wenn man aber als Alleinstehende Person ein 6 Parteien Haus bewohnt und behauptet man Nutz alles selbst ist wohl irgendwas verkehrt.

Zudem sollten Sie auch die andere Seite betrachten. Was ist den mit Eigentümern die die Mittel für eine Sanierung nicht aufbringen können. Die Profitieren langfristig von so einer Aktion, da deren Eigentum letztlich vor dem Verfall gerettet wird.

Außerdem ist es für mich auch nachvollziehbar, das Eigentümer/Vermieter von dieser Aktion nicht begeistert sein werden, da ein höheres Angebot an Wohnungen eine Senkung der Mietpreise mit sich bringen würde, was wiederum zu einem Einnahmenrückgang führen würde.

Also Q20: Es ist doch die Aufgabe von Stadt und Land entsprechenden Wohnraum zu schaffen und sollte somit auch ihr 1.Ansprechpartner sein. Sie versuchen über die Hintertüt Eigenheimbesitzer zu enteignen!
Ich habe mit meiner Familie (3Kinder) 1986 ein öffentlich gefördertes Reihenhaus gekauft und bezogen. Bin bis heute der damaligen CDU-Regierung dankbar!
Frage: Warum gibt es sowas heute kaum noch? Weil die Stadt und das Land die Grundstücke lieber an Investoren verkauft! Schnelle Einnahmen, schneller Gewinn und wenig Arbeit damit.

Ist es schon so weit, dass es Aufgabe der Stadt/des Landes ist, für Wohnraum zu sorgen?!? Sind wir Stuttgarter schon so unmündig, dass wir nicht mehr für uns sorgen können? Aber es ist halt einfacher, die anderen machen zu lassen...

Es sollte sich halt nicht gegen jeden Neubau sofort eine Bürgerinitiative gründen, dann gäbe es auch mehr Wohnungen.
Außerdem müssen die Bürger endlich einsehen dass es helfen würde mehr zu bauen. Wenn Sie mehr Wohnraum wollen, sollten Sie vielleicht auch für die Bebauung neuer Flächen sein.

Die SPD, von der ähnlich skurrile Ideen kommen, kämpft mittlerweile mit der 5%-Hürde, was darauf schließen lässt, dass die Mehrheit der Wähler entweder andere Probleme priorisieren oder aber über die Probleme auf dem Wohnungsmarkt genauso besorgt sind, aber derartig absurde Lösungsansätze nicht für zielführend halten.

Ihr Vorschlag wird im Kern in Stuttgart bereits durchführt: Nennt sich "Zweckentfremdungssatzung".

@Janos Hier wird ergänzend vorgeschlagen, dass die Eigentümer eine Meldepflicht über Leerstand haben sollen, wenn ich das richtig verstehe.