Die Verwaltung sollte ernsthaft prüfen, ob die Öffnungszeiten der Außen-Gastronomie (Biergärten, Straßencafés in Fuß-
gängerzonen; etc.) zumindest freitags und samstags generell bis 24.00 Uhr verlängert werden können. Etwa in der Bad
Cannstatter Marktstraße, am Neckarufer und erst recht in der Innenstadt wäre dies zumindest dort angebracht, wo ohne-
hin anderweitige öffentliche Sitzgelegenheiten bestehen, welche von Passanten auch spät abends gerne genutzt werden.
Es ergibt keinen Sinn, daß sich Niemand (nicht einmal alleine!) im Außenbereich von Lokalen aufhalten darf, während gleichzeitig nur wenige Meter entfernt im öffentlichen Raum keinerlei Beschränkungen gelten. In Fußgängerzonen kann dabei noch nicht einmal das Argument ankommender bzw. wegfahrender Fahrzeuge geltend gemacht werden.
Öffnungszeiten der Außen-Gastronomie verlängern
Platz:
1232
in:
2019
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