Regelmäßige hochfrequente Verkehrsüberwachung in den Außenbezirken durchführen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehrskontrolle
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

323
weniger gut: -127
gut: 323
Meine Stimme: keine
Platz: 
1476
in: 
2019

Die Stadt schafft die personellen Ressourcen, um in den Außenbezirken genauso intensiv den Verkehr zu überwachen wie im Stadtzentrum. Dies schließt zb die Parkraumüberwachung genauso ein wie die Einhaltung des LKW-Durchfahrtsverbotes.

Entgegen aller Behauptungen ist die Kontrollfrequenz der Verkehrsüberwachung in vielen Außenbezirken rudimentär. Dies hat zu regelrechten "rechtsfreien Räumen" geführt, in denen offen gegen alle Parkvorschriften verstoßen wird. Dies führt immer wieder zu Problemen für Fußgänger, da oft der Gehweg so blockiert wird, daß die Fußgänger auf die Strasse ausweichen müssen, insbesondere für Alte, Behinderte oder Kinder ist dies im Einzelfall sehr gefährlich. In vielen Fällen scheinen die Autofahrer auch sehr genau zu wissen, daß in Außenbezirken kaum kontrolliert wird, da an vielen Stellen - zB im Einzugsbereich von Gaststätten oder Veranstaltungsstätten regelmäßig dieselben Kfz anzutreffen sind, die verkehrsbehindernd- bzw. gefährdend parken.

In den Außenbezirken, die im Einzugsbereich der A8 bzw. A81 liegen, werden auch immer wieder von LKW alle möglichen, auch völlig ungeeignete "Schleichwege" benutzt, um Staus auszuweichen. Dabei wird die Verletzung des Durchfahrtsverbotes billigend in Kauf genommen - es passiert ja in der Regel sowieso nichts.
Im Filderbereich wird das Problem durch Flughafenparker verstärkt. Hier kann man unsanktionierte Falschparker z. T. über mehrere Tage stehen sehen. Auch Fernbusse wurden schon auf Gehwegen parkend gesichtet.

Bei der Polizei scheint man nicht wirklich entschlossen, das Problem in irgendeiner Form angehen zu wollen. Selbst offensichtlich gefährdende Parker werden nach Möglichkeit bei Streifenfahrten ignoriert, obwohl die Polizie zumindest bei Verkehrsgefährdung verpflichtet wäre, auch in den ruhenden Verkehr einzugreifen.

Eine Erhöhung der Überwachungsfrequenz müßte natürlich nicht nur tagsüber von Mo. - Fr. stattfinden, sondern auch gerade abends und am Wochenende.