Zweitwohnungssteuerbemessung anpassen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

270
weniger gut: -133
gut: 270
Meine Stimme: keine
Platz: 
1885
in: 
2019

Studenten, die für wichtige Post (Wahlscheine, Post von Behörden etc.) und aus Gründen des sozialen Umfelds den Erstwohnsitz in Stuttgart beibehalten wollen, aber an den Wochenenden und in den Semesterferien nur das kleine Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern in Stuttgart mitbewohnen, als Zweitwohnsitz jedoch nur ein kleines Uniwohnheimzimmer haben, werden mit der Luxussteuer Zweitwohnungssteuer abgestraft. Das ist vollkommen unangemessen und unverhältnismäßig beurteilt. Bitte abändern. Es sollten wirklich nur 2 Wohnungen besteuert werden.
Einordnung in kostenneutral, da es die Kategorie "geringere Einnahmen" nicht gibt.

Kommentare

9 Kommentare lesen

Können Sie nochmal erklären warum Studenten den Erstwohnsitz nicht ändern können? Post von Behörden kommt sicher auch an der Unistadt an. Genauso Wahlscheine, eben für die Unistadt als Lebensmittelpunkt, was ja Sinn macht. Außerdem: Ob man im Elternhaus immernoch postalisch erreichbar ist und weiterhin ein Zimmer hat ist doch völlig unabhängig vom Erstwohnsitz. Wie sich die Eintragung des Erstwohnsitzes aufs soziale Umfeld auswirkt versteh ich ebenso nicht.

Zusätzliche Erklärung: Der Erstwohnsitz richtet sich danach, wo man überwiegend wohnt. Ist das etwa halb/halb, muss man sich entscheiden. Außerdem muss man beim Ändern des Erstwohnsitzes nicht nur die Adresse auf dem Personalausweis, sondern auch überall sonst die Adresse ändern lassen, da leider meist die Adresse auf dem Personalausweis gilt. Ein unnötiger Aufwand, den man vermeiden könnte, aber betreiben muss, wenn man nicht besteuert werden möchte. Zwei kleine Zimmer bewohnen zu dürfen, kann man wohl kaum als Luxus bezeichnen.

Ich verstehe es auch noch nicht. Geht es um Leute, die in Stuttgart geboren sind und woanders studiieren oder umgekehrt?

Es geht um Stuttgarter Bürger, die dies auch bleiben wollen, aber (eben nur vorübergehend) noch einen zusätzlichen Wohnsitz am Studienort haben. Da bleit nur die Alternative, den Studienort als Hauptwohnsitz anzumelden. Die Kosten für das Pendeln sind schon finanzielle Belastung genug, auch mit der Bahn. Wer mal in einem Uniwohnheim gewohnt hat, weiß vielleicht, dass man in der vorlesungsfreien Zeit zuhause besser lernen und die erforderlichen Hausarbeiten (ähnlich wie Klassenarbeiten/Hausaufgaben in der Schule, nur wesentlich umfangreicher) schreiben kann. Ich zitiere nachfolgend aus den Vorschriften:
"Gibt es Ermäßigungen (z.B. für Personen ohne eigenem oder mit geringem Einkommen)?
Nein, es gibt keine Ermäßigungen für bestimmte Personenkreise (z. B. Rentner, Studierende). Bei der Bemessung der Steuer spielen persönliche Verhältnisse keine Rolle. Es kommt nur auf den Tatbestand, die Existenz einer Zweitwohnung neben der Hauptwohnung, unabhängig von wem und mit welchen Mitteln dieser besondere Aufwand einer Zweitwohnung finanziert wird, an."

Ok, jetzt habe ich es verstanden. Sie sollten vielleicht den Vorschlagstext ändern. Da steht "den Erstwohnsitz in Stuttgart beibehalten wollen" aber es geht ja um Leute, die ihren Erstwohnsitz am Studienort haben.
Wie hoch ist denn die Steuer?

@4cl6 Vielen Dank erstmal für die Antwort, aber überzeugt haben Sie mich nicht: Dass man sich entscheiden muss wo man wohnt ist doch das normalster auf der Welt und keinerlei Hürde. Wenn ich z.B. 5 Tage die Woche in einer Unistadt bin wohne ich solange da, da seh ich kein Problem. "Da leider meist die Adresse auf dem Personalausweis gilt" überzeugt mich auch überhauptnicht: Private Post können Sie sich hinschicken lassen wo sie wollen, und irgendwie behördliche/offizielle Post sollte natürlich praktischerweise dort ankommen wo sie sich größtenteils Aufhalten, also am Hauptwohnsitz. Ich verstehe das Problem ganz ehrlich überhauptnicht... Und zuallerletzt "Zwei kleine Zimmer bewohnen zu dürfen, kann man wohl kaum als Luxus bezeichnen." Wenn diese zwei kleinen Zimmer in unterschiedlichen Wohnungen, gar Wohnsitzen ist, dann durchaus. Vielleicht nicht immer und überall, aber in Stuttgart mit Sicherheit! Zig Leute (auch, aber nicht, nur Studenten) wären sehr froh auch nur EINES dieser zwei Zimmer mieten zu können!

Eigentlich ganz einfach zu verstehen: das Kinderzimmer ist mehr oder weniger unverändert da, birgt die Dinge, die der Student nicht mitnehmen kann/will und die Post wird stets an dieselbe Adresse zugestellt (wenn nicht andere Zustelladresse für Lieferung gewählt) - ganz egal, ob Semesterferien sind, ein Auslandssemester ansteht, ein oder mehrere Umzüge in ein anderes Studentenzimmer oder Studienor erfolgen oder sonst ein Abwesenheitsgrund vom Studentenzimmer vorliegt. In den meisten Fällen. wird im Elternhaus auch etwas angenommen oder dem "Kind" nachgesendet, was am Studienort so nicht möglich ist. Viele Studierende bleiben auch in ihren Heimat-Vereinen und nehmen am sozialen Leben teil, was nicht ausschließt, am Studienort vorübergehend das Gleiche zu tun.
Einfach und unkompliziert eigentlich und tut keinem wirklich weh - hat auch Jahrzehnte funktioniert.

Die Zweitwohnungssteuer erhebt nicht die Stadt, bei der der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Und Stuttgart erhebt beim Nebenwohnsitz auf Antrag für Studenten keine Steuer!!! Bitte informieren, bevor man Vorschläge macht!!!