Eine Umwandlung in Blühflächen mit heimischen Kräutern, Blumen oder insektenfreundlichen Stauden ist erstrebenswert und wird im Doppelhaushalt 2020/2021 nach Prüfung der Einzelflächen auf Standortverhältnisse nach Möglichkeit durchgeführt. Ein Aufstellungsort für Bienenvölker kann auf städtischen Flächen im Allgemeinen nicht angeboten werden, da die Förderung von Wildbienen und anderen heimischen Blütenbesuchern im Vordergrund steht.