Im öffentlichen Nahverkehr wird extensiv und oft laut telefoniert. Das ist eine neue Form von Belästigung, die durch mobilfunkfreie Bereiche eingegrenzt werden kann. Das Telefonieren in den geschlossenen Bahnen führt aber auch zu extremen Strahlenbelastungen der Fahrgäste, elektrosensiblen Menschen ist es nicht mehr möglich, den ÖPNV zu nutzen. Auch zum Schutz dieser Minderheit sind mobilfunkfreie Zonen notwendig.
Begründung:
Die Landesärztekammer BaWü empfiehlt bereits 2009 : „Mobilfunktelefone nicht in kleinen abgeschirmten Einheiten, wie z.B. dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen, da das Handy wegen der Abschirmung dann mit seiner maximalen Energieleistung arbeiten muss, um auf Empfang zu bleiben“ und fordert die „Einführung von Mobilfunktelefon-freien Zonen in öffentlichen Verkehrsmitteln“. Mit wenigen Mitteln könnte durch die Einführung dieser Zonen ein Beitrag zum Gesundheitsschutz und gegen die Belästigung geleistet werden ohne die Freiheit der Telefonierer wesentlich einzuschränken.
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