Die Stadt Stuttgart sollte die Teilstücke der B14 (Cannstatter Straße) zwischen Heilmannstraße und Villastraße in beiden Richtungen, die B27/B27a zwischen Schloßplatz-Tunnel und Theodor-Heuss-Straße und die B10/B27 zwischen Heilbronner Straße und Pragstraße (Pragtunnel) für Zweiräder ab 50ccm (Moped/Roller) freigeben. Zum einen ist nicht verständlich warum solche kurzen Stücke als Kraftfahrtstraße ausgewiesen sind und davor und danach nicht, obwohl der Ausbau der gleiche ist, zum anderen ist auf den genannten Strecken sowieso die Höchstgeschwindigkeit auf 50 bzw. 40 km/h begrenzt. In diesem Zusammenhang sollten andere Straßen und Streckenabschnitte in Stuttgart ebenfalls geprüft werden. Die Wirkung wurde als kostenneutral angegeben, da nicht bekannt, ob ggf. durch Land/Bund Zuschüsse für solche Straßen gewährt werden. Trotzdem sollte man die SInnhaftigkeit und den Nutzen prüfen!
Freigabe von Kraftfahrtstraßen in Stuttgart für 50er (Mopeds, Roller) freigeben
Platz:
2729
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein