Platz:
577
in:
2013
Für viele Eingriffe in die Natur, zum Beispiel durch Baumaßnahmen, werden bei der Genehmigung so genannte Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen festgelegt. Das kann zum Beispiel eine Bachrenaturierung oder das Anlegen einer Streuobstwiese sein. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass diese Maßnahmen nicht oder zu spät umgesetzt werden mit den entsprechenden Folgen für die Natur. Wichtige oder seltene Lebensräume verschwinden oder werden weiter dezimiert. Es ist dringend erforderlich, dass durch die Bereitstellung von entsprechenden Personalkapazitäten eine Überwachung bzw. regelmäßige Kontrolle der durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt.
Gemeinderat prüft:
nein