Platz:
1119
in:
2013
Feldschütze können auch beim Vollzug der Vorschriften über Schutz und Pflege wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere in der freien Landschaft eingesetzt werden. In Stuttgart ist dieser Bereich lange Zeit vernachlässigt worden. Hier ist unbedingt eine personelle Aufstockung erforderlich.
Gemeinderat prüft:
nein