Für den Winterdienst auf den Straßen wird eine Menge Steuergeld ausgegeben. Bürgersteige dagegen müssen die Anwohner selbst frei schippen. Radwege, öffentliche Fußwege und Fußgängerüberwege werden häufig erst sehr spät oder gar nicht geräumt. Das ist eine ungerechte Benachteiligung der Nichtautofahrer.
Der öffentlich finanzierte Winterdienst muss sich künftig um alle Verkehrsteilnehmer kümmern – das heißt, er muss auch überall für Fußgänger und Radfahrer zuständig sein.
Besonders wichtig ist das in Bereichen, wo körperlich eingeschränkte Menschen leben.- wie zum Beispiel im Bereich der Nikolauspflege, wo sich im Winter die blinden oder sehbehinderten Menschen oft aufgrund des Schnees auf dem Gehweg nicht mehr zurechtfinden und daher nicht selten aus Versehen auf die Fahrbahn gelangen.